Pfändung ruhend stellen bank ablehnen

die Anzahl der Kontoffändungen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Ich bin bei einer Bank in diesem Bereich tätig. Sehr hohen Aufwand bringt das Aussetzen von Pfändungen mit sich. Wir würden diesen Aufwand gerne abstellen. Wennn der Gläubiger sich auf Ratenzahlung einlassen will, soll er die Pfändung aussetzen. Gibt es einen rechtlichen Anspruch des Gläubigers eine Aussetzung durchzusetzen? Wenn ja, bitte die Quelle nennen. Der Pfändungsbereich verursacht in unserer Bank lediglich Kosten und bringt keinen Ertrag, da für den Pfändungseingang gem. BGH-Urteil von anno-Dickmilch keine Gebühren mehr erhoben werden dürfen! Warte gespannt auf eine gute Antwort. Bis dahin, Bernd @ Brot

8 Antworten zur Frage

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Pfändung ruhend stellen! Kann die Bank ablehnen?

Der Gläubiger kann eine Pfändung aussetzen.
Dieses Recht ist eigentlich selbstverständlich, z. B. für den Fall, dass der Schuldner Geld aufgetrieben und den Gläubiger voll bezahlt hat. Beobachte die Gesetzgebung. Ab 2010 soll es ein "Pfändungsschutzkonto" geben, das die Rechtsunsicherheit von Banken und Kunden mindert.
Das ist leider nicht die Antwort auf meine Frage. Wenn der Schuldner bezhalt wird die Pfändung nicht ausgesetzt sondern aufgehoben. Zu einer Aussetzung kommte es, wenn sich der Schuldner mit dem Gläubiger auf eine Ratenzahlung verständigt. Solange sich der Schuldner an die Vereinbarung hält, bleibt die Pfändung ausgesetzt. Der Rang bleibt aber erhalten. D.h. wenn der Schuldner seinen Teil der Vereinbarung nicht einhält, tritt die Pfändung unter den alten Bedingungen wieder in Kraft. Dies ist sehr häufig der Fall und verursacht den Zusatzaufwand für Banken und Sparkassen. Wenn es nach mir ginge, würden alle Pfändungskonten gekündigt. Soll sich doch der Staat um das Konto für Jedermann kümmern und eigene Kreditinstitute vorhalten.
Ein Kern der Frage war, ob der Gläubiger eine Aussetzung durchsetzen könne.
Diese Formulierung hat mich wohl an deinem eigentlichen Problem vorbeigeführt.
Ich hoffe, den Kern deines Kommentars damit zu treffen: Natürlich darf die Bank so ein Konto kündigen, wo doch grundsätzlich Kündigungsrechte gegenüber "faulen" Kunden bestehen.
Dann haben Gläubiger und Kontoinhaber ein gemeinsames Problem.
Frage ist nur, ob der Bankvorstand solche rigorosen Maßnahmen will.
Von der Kündigung machen wir bei Wiederholungstätern bereits reichlich Gebrauch. Die Antwort auf die eigentliche Frage habe ich heute in einschlägiger Fachliteratur gefunden: Das Aussetzen einer Pfändung hat sich im Laufe der Zeit entwickelt und ist nicht Bestandteil der ZPO. Insofern kann die Bank die Ruhendstellung einer Pfändung verweigern. Dem Gläuber bleiben dann zwei Möglichkeiten. 1. Er läßt die Pfändungsmaßnahme unverändert. 2. Er einigt sich mit dem Schuldner auf eine Aufhebung. In letzterm Fall ist die Pfädnung für die Bank erledigt und der Schuldner überweist monatlich die vereinbarten Raten. Nachteil für den Gläubiger --> Wenn sich der Schuldner nicht an die Vereinbarung hält muss er einen neuen PFÜB ausbringen und möglicherweise rutscht er dadurch im Rang weiter nach unten.
Wenn ich so einen Scheiß lese, könnte ich kotzen!
Müssen Banken immer nur an die Gewinnmaximierung denken, verdient die Bank nicht genug an anderen Kosten? Immer mehr, immer mehr? Wer eine Kontopfändung über sich ergehen lassen muß, macht es nicht aus Spaß, dafür gibt es Tausend Gründe. Jeden kann es treffen über Nacht. Warum wohl hat der BGH die Selbstherrlichkeit der Bank beschnitten?
Wenn Du keine Ahnung von der Materie hast, dann hänge dich da nicht rein. Die gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge hast du ja scheinbar nicht kapiert. Es gibt fast immer Möglichkeiten eine Pfändung zu vermeiden. Aus meiner Berufspraxis kann ich dir berichten, dass die Mehrzahl von Pfändungen aus Handyverträgen und Ratenverträgen für z.B. Multimedia ausgebracht werden. Viele wissen auch nicht, dass der Tatbestand des Betruges erfüllt ist, wenn Ratenverträge eingegangen werden, obwohl der Kapitaldienst nicht leistbar ist. Die allermeisten Pfändungskunden sind an einer Rückführung der Verbindlichkeiten Null interessiert und leben oft sehr gut dabei, da die Pfändungsfreigrenzen sehr üppig ausgestattet sind. Punkte kann ich dir für deine geistigen Ergüsse leider nicht zuteilen, frage mich allerdings wie man sich auf deinem niveau mit einstein auf eine stufe stellen kann. Da möchte ich leider kein Einstein sein. Übrigens kenne ich persönlich niemanden, der durch Scheidung, Feuer oder Verkehrsunfall gepfändet wurde, zumal Feuerversicherungen normalerweise für den Schaden aufkommen.
Auf einfach strukturierte Menschen sollte man eingehen. Wenn ich mal mehr Zeit habe komme ich darauf zurück
Hoffentlich hast Du nie Zeit.Da lese ich lieber das Handelsblatt, ist interessanter und lehrreicher als dein Müll.
Oh das Handelsblatt. Da kann ja einer lesen. Lesen allein nutzt aber nix, verstehen ist wichtig