Pfändung privatinsolvenz
Darf der Treuhänder oder das Gericht das Einkommen, in unserem Fall; bekomme ich mit meiner Frau zusammen Hartz4 und ALGII und meine Frau plus 110,.EUR von ihrer Minijob irgendwelche Beträge pfänden.? Oder das Girokonto pfänden?
2 Antworten zur Frage
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Pfändung bei Privatinsolvenz
Nein, nur am Anfang der Insolvenz wird das Konto aufgelöst, warum das so ist, weiß ich auch nicht. Man muß dann bei einer anderen Bank ein neues eröffnen. Dein Mindestsatz wird so bei 1200€ liegen, und von allem, was darüber verdient wird, darf nur die Hälfte genommen werden.
Nein, gepfändet werden darf unter keinen Umständen! Gibt es diesbezüglich irgendwelche "Androhungen"? Wenn ja , umgehend einen Schuldnerberater aufsuchen.Aber so einen der kein Geld nimmt!
Viel Erfolg
Gepfändet darf werden wenn Vermögen vorliegt, bzw. wenn der insolvente Schuldner neue Schulden macht und diese nicht, wie vereinbart zurück zahlt. Dies hat dann Aber zu folge, das der Schuldner aus dem Insolvenzverfahren ausgeschlossen wird. Ein Insolvenzverfahren ist kein Freibrief für Schuldner. Gewinnt zum Beispiel ein Schuldner der im Insolvenzverfahren ist im Lotto so ist der Gewinn Pfändbar.