Pfändung anwesenheitsprämie

Kann mir jemand sagen, ob Anwesenheitsprämie grundsätzlich voll pfändbar ist? Oder gibts da ähnliche Regelungen wie beim Weihnachtsgeld?

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Pfändung Anwesenheitsprämie

Hier steht alles drin:
Pfändungstabelle und Pfändungsfreigrenzen | akademie.de
Sorry- aber da steht nichts davon, ob ich diesen Betrag im Falle einer Pfändung voll bekomme oder nicht. Wie schon gesagt- dass der Betrag grundsätzlich pfändbar ist, ist mir klar.
ok. ich hab selbst nachgelesen im Gesetz.
Also: Urlaubsgeld ist nicht pfändbar, Weihnachtsgeld zu 50% des monatlichen Einkommens unpfändbar, höchstens jedoch bis zu dem bereits erwähnten Betrag von 500 Euro.
siehe §850a ZPO (§ 850a ZPO Unpfändbare Bezüge - dejure.org
Mmmh. aber das hilft mir leider immer noch nicht weiter.
Die Regelungen zum Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind mir bekannt -- aber wird Anwesenheitsprämie letztlich genauso wie Weihnachtsgeld behandelt?
Irgendwie kann ich dazu nirgends was finden. komme wohl leider nicht drum herum doch beim Rechtspfleger anzurufen um es mir genau nachzufragen
Nein. es wird nicht wie Weihnachtsgeld behandelt. Es ist eine Zahlung, die nicht Weihnachts- bzw Urlaubsgeld ist. Leider. Der Rechtspfleger ist für soetwas die richtige Person. Bezahlt vom Steuerzahler. also. keine Scheu
Ich dachte ich komm noch mal drum herum den zu fragen. der zuständige Rechtspfleger hier vor Ort ist bestimmt schon genervt von meinen vielen Fragen.
wie bereits erwähnt Katharina-er wird von unseren Steuergeldern bezahlt und würden wir ihn nicht von Zeit zu Zeit beanspuchen würde er vermutlich auch von unseren Steuergeldern bezahlt werden. allerdings als Arbeitslosengeldempfänger.
ist auch pfändbar,denn sie gehört zu deinem einkommen und zwar vollständig
Mmmh. kannst du mir sagen, wo genau das steht?
kann ich erst morgen , denn bin beim amtsgericht frage nach