Pfändung 200 geldeingang 2200 konto

was passiert bei einer Kontopfändung über 200 € wenn 2200 € auf dem Konto eingehen? Werden die 200 € gleich abgezogen, bleibt das Konto gesperrt, oder ist die restliche Summe gleich verfügbar am Tag der Gutschrift? tito

12 Antworten zur Frage

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Pfändung 200 € - Geldeingang 2200 € auf Konto

Schon kriminell. Das Geld wird komplett gesperrt, obwohl nur 200 € zur Pfändung ausstehen. Wie geht denn das?
Es wurde mit der Bank telefoniert, die zugesichert hat, das man am Schalter alles abheben könne außer den Pfändungsbetrag von 200 €. Kann das sein?
Die Bank überweisst den Schuldbetrag nach einer gewissen Frist oder wenn Du zur Bank gehst und sagt die sollen das an den Gläubiger überweisen. Über dein geld kanst du trotzdem noch nicht verfügen, der Gläubiger muss erst den Geldeingang bestätigen und nur er kann veranlassen das die Pfändung aufgehoben wird nicht die Bank
Es hilft auch der Gang zum Amtsgericht-dort kann man binnen 14 Tagen eine Freigabe der nichtpfändbaren Beträge beantragen - was i.d.r. sofort freigegeben wird.
Denn auch bei einer Kontopfändung muß der Pfändungsfreibetrag eingehalten werden
Nur Nichtstun und Abwarten sollte man nicht-denn je nach Gläubiger ist das Konto längerfrsitig gesperrt
Wie schon oben beschrieben ist es also möglich am gleichen Tag an Sein Geld zu kommen. Es sind zum 1.1. soviel ich weiss auch neue Gesetzte zum Pfändungschutz erlassen wurden, also wenn die Bank sagt sie geben dir alles auser dei 200 EURO dann ist das jetzt so, bis letztes Jahr hast du gar nichts bekommen auser du erhältst Sozialleistungen die sind unpfändbar jedenfalls 7 Tage lang.
Ich persöhnlich finde kontopfändung zum K. da man auch nichts mehr überweisen oder abuchen lassen kann wodurch noch mehr und noch mehr schulden enstehen, es ist also eine Maßnahme die einen menschen der eh schopn Pleite ist, an dern rand des Wahnsinns treibt, weil wirklich gar nichts mehr geht, so richtig demokratich finde ich das nicht.
Hmmn. kann ich verstehen. hatte auch schon eine Pfändung - hatte verschusselt, die Steuererklärung abzugeben, da hat mich das FA einfach mal geschätzt und mein Konto dicht gemacht.
Andererseits: Was soll denn der Gläubiger tun, wenn der Schuldner auf nix reagiert? Eine Pfändung ist der einzige Schritt, bei dem es für den Schuldner unbequem wird. eben weil er weder an sein Geld kommt noch sonstige Überweisungen tätigen kann. Und genau das ist auch meist der Punkt, an dem sich der Schuldner dann zum ersten mal mit dem Gläubiger in Verbindung setzt um z. B. eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Als Gläubiger hast du heutzutage kaum noch eine Chance, an dein Geld zu kommen.
Ja das stimmt die Kontopfändung ist sicher eine Wirkungsvolle Maßnahme - allerdings würde ich wenigstens verlangen das zuvor versucht wird Sachwerte zu pfänden und die sozialen Umstände des Betroffenen geprüft werden bevor so eine extrem Maßnahme eingeleitet wird. Z.B. Als Hartz4 Empfänger kannst du dir bei einer Pfändung das Geld 7 Tage nach Eingang am Schalter Bar auszahlen lassen. Über weisen kannst du aber trotzdem nichts und abgebucht werden kann auch nichts, das heißt Du musst Alles Einzeln per Bar Einzahlung machen und die Gebühr für eine Bahreinzahlung ist im Schnitt bei 7,50 EUR. Das heisst der Gläubiger bekommt trotzdem keinen Cent und der Betroffene hat nur zusätzliche finanzielle Belastungen von den psychichen gans zu schweigen. Also wenn jemand Geld hatt und aus welchen Grund auch immer nicht gezahlt hat ist das OK, bei jemanden der wirklich nichts hat noch das Konto zu Pfänden könnte man schon fast mit Zersetzungsmaßnahmen der Stasi vergleichen, auch wenn es vieleicht etwas zu hochgegriffen ist aber irgent was ist drann.
Pfändungsschutz bei Arbeitseinkommen: Geht auf dem zu pfändenden Girokonto Arbeitseinkommen ein, gilt nach § 350 k ZPO und § 835 Abs. 3, Satz 2 ZPO für die Bank nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zunächst eine Auszahlungssperre von zwei Wochen. Erst danach darf die Bank vom gepfändeten Konto Geld an den Gläubiger überweisen. In diesen 14 Tagen wird das Konto aber auch für den Kontoinhaber gesperrt - es werden eventuell also auch wichtige Daueraufträge oder Bankeinzüge nicht ausgeführt. Der benachrichtigte Schuldner muss hier immer sofort beim Amtsgericht Pfändungsschutz beantragen! Die gerichtliche Verfügung des Pfändungsschutzes muss vor Ablauf der 14 Tage die Bank erreicht haben, um die Kahlpfändung des Kontos zu stoppen. Ist der Beschluss zum Pfändungsschutz rechtzeitig eingegangen, darf in Höhe der Pfändungsfreibeträge gemäß der Pfändungstabelle nichts gepfändet werden.
http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/kurse/kontopfaendung-richtig-reagieren/spiel-bei-der-kontopfaendung.html
Ab dem Augenblick, wo die Forderung beglichen ist, da ist das Konto wieder frei.
Das ist in dem Fall richtig, wenn das Geld dort ist, kann die Firma die Pfändung auflösen, das geht auch fernschriftlich. Also kann es noch am gleichen Tag frei sein.
Beachte, das Kindergeld kann nicht gepfändet werden und muß ausbezahlt werden. Beachte: Pfändungsschutz nur bei Einkommen. Rentner, Studenten und Selbständige haben diesen Schutz nicht!
Prüfe zudem, ob ein neues Konto hilfreich ist.
Viel Glück und erg. ggf. die Frage.
Es sind die 200 gepfändet und über den Rest kann der Kontoinhaber verfügen.