Personenbeförderung

Hallo , benötige. Ich habe bei der Gründung einer GmbH "Dienstleistung der Personenbeförderung" mit eintragen lassen. Der Mitarbeiter der dies durchführen sollte, ist leider abgesprungen. In dem schreiben vom Amtsgericht steht das die GmbH eine Genehmigung nach §2 Personenförderungsgesetz benötigt. Was ist das und wo bekomme ich diese. Über eine Antwort wäre ich dankbar. schon mal.

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Personenbeförderung

Das wird ganz bestimmt der Personenbeförderungsschein sein, denn ohne diesen darfst Du gewerblich keine Personen befördern
es ist der personenbeförderungsschein, und den bekommst du auf dem ordnungsamt deiner gemeinde

Welche Scheine brauche ich für die gewerbliche Personenbeförderung per Schiff?

Je nach Seegebiet brauchst du einen der folgenden Scheine:
Sportseeschifferschein / DSV-Führerschein für Große Küstenfahrt
Der Sportseeschifferschein und der DSV-BK-Schein gilt für Küstennahe Seegewässer im Sinne der Sportseeschifferschein-Verordnung. Diese Gewässer sind Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie die Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres.
Der Sportseeschifferschein ist vorgeschrieben für die Führer von gewerblich genützten Jachten und Traditionsfahrzeuge , für alle anderen ist er freiwillig.
Voraussetzungen für den BK Schein:
Mindestalter: 18 Jahre
Besitz des Segelführerscheins BR
Nachweiß dass mindestens 1000 sm im Seebereich zurückgelegt wurden - davon 500 sm vor der theoretischen Prüfung
Voraussetzungen für den Sportseeschifferschein:
Mindestalter: 16 Jahre
Besitz des Sportbootführerschein-See
Nachweiß, dass nach dem Erteilen des Sportbootführerschein-See mindestens 1000 sm als Wachführer oder dessen Vertreter auf Jachten im Seebereich zurückgelegt wurden - davon 500 sm vor der theoretischen Prüfung
oder BR-Schein und danach 700 sm
Die gesamte Prüfung muss in einem Zeitraum von höchstens 36 Monaten abgelegt werden.
Prüfung:
Die Prüfungen zum Sportseeschifferschein werden durch eine Prüfungskommission, die von der Zentralen Verwaltungsstelle gebildet wird, nach den Vorschriften der Sportseeschifferschein- Verordnung abgenommen. Anmeldeformulare und Auskünfte zu Ort, Zeit und Ablauf erhalten Sie direkt beim DSV.
Die Prüfung zum DSV-BK-Schein nehmen die Prüfungsausschüsse des DSV ab.
Sporthochseeschifferschein / DSV-Führerschein für Seefahrt
Der Sporthochseeschifferschein gilt für die weltweite Fahrt. Themenschwerpunkt der rein theoretischen Prüfung zum Sporthochseeschifferschein ist u.a. die astronomische Navigation.
Der Sporthochseeschifferschein ist vorgeschrieben für die Führer von gewerblich genützten Jachten und Traditionsfahrzeuge , für alle anderen ist er freiwillig.
Voraussetzungen für den C Schein:
Mindestalter: 18 Jahre
Besitz des Segelführerscheins BK
Nachweiß dass nach Erteilung des Segelführerscheins BK mindestens 1000 sm im Seebereich z.T. als Wach- oder Schiffsführer zurückgelegt wurden.
Voraussetzungen für den Sporthochseeschifferschein:
Mindestalter : 18 Jahre
Besitz des Sportseeschifferscheins
Nachweiß, dass nach dem Erteilen des Sportseeschifferschein mindestens 1000 sm als Wachführer oder dessen Vertreter auf Jachten im Seebereich zurückgelegt wurden.
Prüfung:
Die Prüfungen zum Sporthochseeschifferschein werden durch eine Prüfungskommission, die von der Zentralen Verwaltungsstelle gebildet wird, nach den Vorschriften der Sporthochseeschifferschein- Verordnung abgenommen. Anmeldeformulare und Auskünfte zu Ort, Zeit und Ablauf erhalten Sie direkt beim DSV.
Die Prüfung zum DSV-C-Schein nehmen die Prüfungsausschüsse des DSV ab.
Zusatzeintrag nicht vergessen!
Ein Gewerbeschein muß selbstverständlich auch beantragt werden.