Personalausweis kopieren

darf ein vermieter eine kopie des personalausweises verlangen? ich habe gehört dass in den ausweissen mehr daten enthalten sind als z.b. für eine identitätsfeststellung erforderlich ist. gibt es hierzu aussagekräftige links?

10 Antworten zur Frage

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Personalausweis kopieren

Man möchte vielleicht nicht das die Daten irgendwie anders Verwendung finden als eben für diesen Zweck. Aber wer kann das schon kontrollieren. Der Vermieter, geplagt durch Mietausfälle, möchte ebenso nicht, dass er später auf den Kosten sitzen bleibt. Die Legitimation anhand einer Ausweiskopie sollte nicht Stein des anstosses sein. Letztlich kann es auch nicht zu einem Mietvertrag kommen, nur wegen der Kopie? Man sollte auch den Vermieter verstehen, der sich ebenso absichern möchte. Ob eine Kopie der Papiere dann hilfreich ist mag ich bezweifeln.
Ein Auszug aus "Ökotest"
Da es häufig Ärger damit gab, dass bereits bei der bloßen Anbahnung von Geschäften die Vorlage des Personalausweises zwecks Kopie gefordert wurde, gibt es neuerdings eine klare Regelung im Personalausweisgesetz, die zumindest für den neuen, seit dem 1. November 2010 ausgegebenen Ausweis gilt. In diesem Gesetz ist geregelt, wer zu welchem Zweck legitimiert ist, personenbezogene Daten aus dem Ausweis zu erheben und zu verwenden. Dies sind nur sogenannte hoheitliche Stellen wie Polizei, Steuerfahndung, Zoll.
Damit ist auch klar, dass es in sonstigen Bereichen keine generelle Erlaubnis gibt, Kopien von Ausweispapieren zu fertigen und zu verwenden. Nach dem neuen Recht stellt die Herstellung einer Kopie ohne gesetzliche Befugnis sogar eine Ordnungswidrigkeit dar. Betroffene sollten hierauf verweisen und einer Kopie widersprechen, da die Angaben in den Ausweisen mehr Daten enthalten, als für eine Identitätsfeststellung erforderlich ist.
Und eine Stellungsnahme des Datenschutzbeauftragen, der sich auch auf alte Personalausweise bezieht:
http://www.datenschutz-bremen.de/tipps/ablichtung.php
Daher sage dem Vermieter ganz nett: Er kann sich gerne deinen Perso anschauen und ggf. Daten wie Name, noch-Wohnort und Alter abschreiben, der Rest allerdings ist nicht für ein Mietvertrag nötig. Oder sind neuerdings Größe und Augenfarbe lebensnotwendig für einen Mietvertrag?
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Du kannst hierzu gern einen Blick in unsere Guidelines werfen. Diese findest du hier: COSMiQ
Hauntres8019/COSMiQ-Moderator9
Sehr geehrter Moderator. Die Regeln hier sind mir geläufig und so auch das Nennen der Quelle und genau deshalb steht doch am Anfang meines Textes:
Ein Auszug aus "Ökotest".
Damit dürfte wohl eindeutig klar sein, dass es sich nicht von mir, sondern von Ökotest ist und die meisten dürfte die Zeitung wenigsten von Namen her kennen. Daher bin ich irritiert über diesen Kommentar.
deine Ausführungen sind im großen und ganzen richtig. Die Regelung im Personalausweisgesetz kam zwar mit dem neuen Ausweis raus. Das ganze heißt aber Personalausweisgesetz und gilt demnach für neue UND alte Ausweise. Da wird kein Unterschied gemacht.
Peter
Ich halte die Quelle, also Ökotest für eine sehr seriöse Quelle und da die schreiben, dass es zumindest für neue Personalausweise gilt, so gehe ich davon aus, dass es richtig ist.
Aber ich lasse mich natürlich gerne eines besseren belehren und finde deinen Gedankenweg richtig: Warum sollte für den alten Personalausweis anderes Recht gelten als für den neuen.
Hallo Einstein Jewi,
trotz Quellenangabe von Auszügen der gesuchten Artikel gibt es von einigen Wichtigtuern immer wieder Ermahnungen, die ich nicht für gerechtfertigt halte. Mit einem Fingerklick mehr ist die Quelle klar zu finden, und bedeutet kein Schmücken mit fremden Federn oder geistigem Diebstahl. Alles Weiter halte ich für "Überkorrekt".
ich denke genauso. Ich könnte natürlich als weitere Quellenangaben hinzuschreiben, in welcher Ausgabe der Ökotest und die genau Seitenzahl der Zeitschriftausgabe, aber ich halte es dann doch für pingelig.
Er darf versuchen, eine Kopie des Ausweises zu verlangen, aber Du darfst dies ablehnen, bzw bist nicht verpflichtet ihm diese auszuhändigen.
Allerdings ist es dann immer so eine Sache, ob der Vermieter vernünftig genug ist und Dir den Mietvertrag überhaupt noch gibt.
Ich kann verstehen, dass Vermieter Angst vor Mietnomaden haben oder sonstigen Betrügereien, aber verhindern kann er das so ohnehin nicht.
ja, selbstverständlich. sonst wäre z.b. mietbetrug ein zu einfaches geschäft, wenn sich der potentielle mieter nicht einmal mit ofiziellen papieren dem vermieter gegenüber klar identifiziert.