Parkverwarnung fraglichem bereich

Hey! Bei uns in der Stadt gibt es seit einigen Jahren einen großen Parkplatz, der durch eine 2-spurige Straße befahren werden kann. Bei Beginn dieser Straße ist das Hinweisschild auf eine Zone "Eingeschränktes Haltverbot" angebracht, mit den Hinweisen "Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt" und "werktags 8-18 Uhr". Ferner befindet sich am Ende der Straße ein Wendekreis, der ebenfalls ein Hinweisschild "eingeschränktes Haltverbot" besitzt. Zur Kirmeszeit wird diese Zufahrtsstraße auch von Bussen genutzt und es werden "provisorische" "eingeschränktes Haltverbot"-Schilder aufgestellt. Durch dieses Schild im Wendekreis und den zusätzlich angebrachten Schildern zur Kirmeszeit lässt sich darauf schließen, dass - außer Werktags 8-18 Uhr - auch in nicht gekennzeichneten Bereichen geparkt werden darf. Oder sehe ich das falsch? Andre

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Parkverwarnung in fraglichem Bereich?

Ich kann mir das nicht so richtig vorstellen. Kannst Du ein Foto einstellen?
Nur soviel, bei uns gibt es ähnliche Wendekreise, in denen aufgrund der Feuerwehrzufahrt auch ein "Parkverbot" besteht. Zeitlich nicht begrenzt.
Weiterhin darf auf Landesstraßen ebenfalls nicht geparkt sondern nur "gehalten" werden.