Organspende stellung kirchen
3.1.3 Ethische Beurteilung
Kein Mensch ist zu einer Gewebe- oder Organspende verpflichtet und darf deshalb auch nicht dazu gedrängt werden. Die Entscheidung über eine Lebendspende seiner Organe kann nur der einzelne persönlich treffen. Auch Eltern dürfen nicht über die Organspende ihres Kindes entscheiden; lediglich in eine Gewebespende dürfen sie einwilligen. Der vermittelnde Arzt hat eine besondere Verantwortung, da niemand die wirkliche Freiwilligkeit der Organspende kontrollieren kann.
Wenn ein Lebender in freier persönlicher Entscheidung ein Organ spendet, dann ist die Organübertragung fachgerecht durchzuführen und für die medizinische Nachbehandlung des Spenders wie des Empfängers zu sorgen. Es muß auch beachtet werden, daß sich zwischen Spender und Empfänger keine problembeladene Beziehung entwickelt. Aus christlicher Sicht gibt es keinen grundsätzlichen Einwand gegen eine freiwillige Organspende. Bedenken ergeben sich nur aus der Möglichkeit des Mißbrauchs.
Nach christlichem Verständnis ist das Leben und damit der Leib ein Geschenk des Schöpfers, über das der Mensch nicht nach Belieben verfügen kann, das er aber nach sorgfältiger Gewissensprüfung aus Liebe zum Nächsten einsetzen darf. Das schließt eine Entschädigung von Aufwendungen für die Gewebe- und Organspende nicht aus, verbietet aber einen dadurch erstrebten Gewinn."
Das ist ein Ausschnitt aus einer gemeinsamen Erklärung der ev. und kath. Kirchen, die komplette Erklärung gibt es hier
Evangelische Kirche in Deutschland - Themen & Texte - EKD-Texte: EKD-Texte
Da folgt auch noch etwas über die Organspende bei Toten usw, aber das wäre hier zuviel zum Reinkopieren
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