Onlinegeschäft hartz4 empfänger
3 Antworten zur Frage
Videos zum Thema
Onlinegeschäft als hartz4 empfänger
Der Gewerbeschein betrifft nicht deinen Anspruch auf Alg 2. Alg 2 ist eine Grundsicherung, vergleichbar mit der Sozialhilfe. Darauf kannst du auch dann Anspruch haben, wenn du ganz normal arbeiten würdest. Entscheidend ist dein Einkommen.
Wenn du ein Gewerbe ausübst, musst du lediglich deine Einkünfte bei der AA abrechnen. Mit einem eigenen Einkommen bleibt dir in jedem Falle mehr, als wenn du nichts dazuverdienen würdest.
Hier hat einer die gleiche Frage gehabt, vielleicht hilft es dir:
Hartz IV-Empfänger - Gewerbe anmelden
das kannst du ohne probleme machen. wie balea schon richtig schrieb ist nur dein einkommen relevant.
Also heisst das, dass man sich einfach ein Gewerbe anmelden darf ohne die Arge zu fragen, nur muss man dann monatlich die Einkünfte vorlegen?.
.einfach so.?
Wenn das geht dann mach ich das auch.lol
Heike