Online banking sparkasse trotz insolvenzverfahren ist recht

mir wird von der sparkasse schwerin das online banking verwehrt da ich mich im insolvenzverfahren befinde. der aufwand würde zu groß sein sagte man mir. ich bin 80 % schwerbeschädigt und es wäre eine erleichterung für mich, aber auch diese tatsache konnte die sparkasse nicht dazu bewegen meinem antrag zuzustimmen. versuche über die rechtsabteilung der sparkasse die angelegenheit zu meinen gunsten zu entscheiden schlugen ebenso fehl. gibt es eine rechtsgrundlage zu diesem thema oder bin ich tatsächlich dem wohlwollen der sparkasse ausgeliefert?

2 Antworten zur Frage

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Online banking bei der sparkasse trotz insolvenzverfahren, ist das mein recht?

Ich habe mir die allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Online-Banking der Sparkasse Schwerin durchgelesen.
https://sicherheit.sparkasse-schwerin.de/info/agb/index.php?cat=t&IFLBSERVERID=IF@@042@@IF
Zum Online Banking stehen keinerlei Einschränkungen, wer dieses nutzen kann oder nicht. Es scheint also reine Willkür zu sein. Außerdem ist der Hinweis, der Aufwand wäre zu groß, absoluter Mumpiz. Ob ich nun 3 € oder 100 € drauf habe auf dem Konto, eine Buchung ist für den solventen Kunden genauso aufwendig wie für den armen Schlucker.
Wenn du ein Guthabenkonto hast, kann der Bank egal sein, wie du dieses Konto bedienst.
Aber ich sage mal *Spaßkasse* , den Zirkus machen die hier in München auch.
Wenn die in der Bank aufgrund eines Insolvenzverfahrens ablehnen, dass sie dir gewisse Dienstleistungen erbringen, dann hast du, soweit ich weiß, Pech gehabt. Ein Dienstleister ist ja nicht verpflichtet, dich als Kunden anzunehmen.
Nein, das muß sie nicht.
Nur einige Bundesländer sehen die Pflicht zu einem Girokonto auf Guthabenbasis vor.
Anbei der Link:
Girokonto f