Onlin hädler ware verkaufen nicht

Zum Darf ein Online Händler Ware verkaufn die er nicht hat. Und, ist es unlauterer Wettbewerb? Wie ist da der §?

9 Antworten zur Frage

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Darf ein Onlin-Hädler Ware verkaufen die er nicht hat?

Ja, erstmal, aber wi sieht es denn nun aus wenn r di Ware nicht hat - nicht liefern kann- obwohl er sie angeboten hat/hatte
Amazon macht das ständig. Er kann die Ware schon anbieten, wenn du einem gewissen Vertrag zustimmst. Der Vertrag muss beeinhalten, dass du dich damit einverstanden erklärst die Ware erst zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erhalten. Kann er die Ware nicht liefern, so kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Kannst du nachweisen, dass du wirtschaftlichen Schaden durch Nichtlieferung eines gutes erfahren hast, so kannst du sogar eine Schadensersatzklage einreichen.
§ 323 BGB Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung - dejure.org
323 BGB
Hauptsächlich die Schuldverteilung im Kaufvertrag wird hier erläutert und natürlich deren Grenzen. Vorverkauf, bzw Verkauf von Ware, die nicht vorrätig ist kommt dem Antiquitätenhandel sehr nahe. Unikate können mittels Kaufvertrag verkauft werden. Werden sie jedoch vor der Lieferung zerstört, so kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten, da es unmöglich für ihn ist zu liefern.
Das gleiche trift bei einem Onlineverkäufer zu, der Ware verkauft, die er noch nicht hat.
Es muss kein Händler alle Teile, die er Verkauft am Lager haben. Er muss sie jedoch innerhalb eines zumutbaren Zeitraums und einer vereinbarten Lieferfrist besorgen und ausliefern können.
Eine Kfz- Werkstatt hat auch nicht alle Ersatzteile am Lager, die für die Reparatur aller Automodelle nötig wären.
Nur wenn der Händler nicht liefert oder innerhalb eines vereinbarten Frist nicht liefert, kann der Käufer vom Vertrag zurück treten und eventuelle schon bezahltes Geld zurück verlangen. Erfolgt keine Rückzahlen: Anzeige wegen Betrugs.
Darf er wie jeder andere Händler auch. Er ist nur dafür verantwortlich, dass er zuverlässige Zulieferer hat. Häufig sieht der Online-Händler die Ware auch gar nicht, sondern sendet den Lieferauftrag an den Hersteller weiter, ohne dass der Kunde das merkt.
Zur Ergänzungsfrage:
Ein vorsichtiger Händler schreibt ins Angebot oder AGB "so lange Vorrat reicht", "frei bleibend", "Liefermöglichkeit vorbehalten" oder ähnlich.
Außerdem sind öffentliche Online-Angebote im rechtlichen Sinne noch kein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn du bestellst und der Händler deine Bestellung verbindlich annimmt. Wenn er dann nicht liefert, kannst du ihm Ärger bereiten. Welchen: Das würde zu dieser Stund zu weit führen.
Ja, aber was wenn er die Ware letzendlich gar nicht liefern kann
Er darf,sehr viele Händler in Deutschland bieten Waren an die sie nicht Lagermässig haben,aber wissen wo sie sie bestellen können,natürlich billiger als der Endverbraucgher.Sie sollten nur eine gewisse Lieferzeit einhalten,das ist normaler Handel.
Das ist normal die Tätigkeit eines Agenten. Er weiss, wo es etwas gibt und kennt jemanden der das haben will. Also kassiert er von diesem etwas mehr Geld, bezahlt den anderen und beauftragt diesen die Ware an den Käufer zu senden. Von den, was an Geld übrig bleibt kann er wohl gut leben