Oberstufe busfahrkarte

Ich gehe jetzt in die Oberstufe. Gibt es da irgendeine Möglichkeit, einen Teil des Geldes irgendwo her zu bekommen? Oder muss ich ca. 57€ jeden Monat aus eigener Tasche bezahlen?

6 Antworten zur Frage

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Oberstufe: Busfahrkarte?

Nein, schaut schlecht aus!
Ich hatte das Problem auch und mich mit der Behörde, Stadt und Ministerium herumgestritten. Laut Aussage ist es ja "freiwillig" und man "müsste" ja nicht. Demnach selbst bezahlen oder versuchen nach der "VORSTRECKUNG" der Gebühren einen Antrag zu stellen um dies dann zurückzuerhalten. Diverse Gesetze schreiben aber dann auch wieder Kriterien vor und einen Mindestbeitrag welcher selbst getragen werden muss.
Fragen und probieren kannst du ja
Bei mir ist es ja noch schlimmer denn ich bin extra neben die Schule gezogen und muss ab September wegen "Umstrukturierung" in ein neues/anderes Gebäude. Da es eh schon sehr knapp ist sind 50-65 € pro Monat der Hammer aber was soll man machen?
Ich hatte jetzt hier und da ein paar Sachen verkauft und teile mit eine Karte mit einem Schüler.
Ich weiß ja nicht wie es bei deiner Stadt so abläuft aber ich habe keine Unterstützung oder Informationen von Seiten des Ministeriums, Schule, Behörde und Stadt erhalten. Jeder erzählt dir einen anderen MIST und meint man "müsse" ja nicht.
Mich wundert dann nur wieder warum sämtliche Hartzler dies und das bekommen, Vergünstigungen usw. aber man selbst durch BAFÖG und weniger Leistung + Ablehnung bestraft wird?
Hier ein Gesetzestext vom Ministerium:
Grundsätzlich ist die Rechtslage wie folgt:
Sofern der Schulweg länger als 3 km ist, haben Schüler öffentlicher oder
staatlich anerkannter Schulen
- bis zur Jahrgangstufe 10 einen uneingeschränkten Beförderungsanspruch
zur nächstgelegenen Schule,
- ab der Jahrgangstufe 11 im Rahmen der Vorschriften einen Anspruch auf
Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten, die eine
Familienbelastungsgrenze von 395? pro Schuljahr übersteigen.
Wenn - wie in Ihrem Fall - wegen Bauarbeiten der Unterricht in ein anderes
Gebäude als das eigentliche Schulgebäude ausgelagert ist, gilt der Weg
dorthin als Schulweg. Die Erstattung der Schulwegkosten erfolgt für Schüler
höherer Jahrgangstufen grundsätzlich rückwirkend, eine Eigenbeteiligung von
395? pro Schuljahr ist grundsätzlich zu leisten. Für Unterhaltsleistende
mit Kindergeldanspruch für drei oder mehr Kinder oder sozial schwache
Unterhaltsleistende oder Schüler werden die Kosten der Schülerbeförderung
in vollem Umfang übernommen. Für diesen Personenkreis entfällt die Pflicht
zu Eigenbeteiligung, in begründeten Fällen können auch Vorausleistungen
gewährt, d. h. von Beginn des Schuljahres an eine Fahrkarte bereitgestellt
werden.
Die Pflicht zur Eigenbeteilung an den Schulwegkosten wurde vom Gesetzgeber
in den Achtziger-Jahren des vorigen Jahrhunderts wegen des steilen Anstiegs
der Schülerbeförderungskosten eingeführt.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Verfassungsmäßigkeit der
Regelung bestätigt, da zum Einen grundsätzlich kein verfassungsmäßiger
Anspruch auf die Kostenfreiheit des Schulwegs besteht und dem Gesetzgeber
somit ein weiter Gestaltungsspielraum zusteht, zum Anderen die
Einschränkung durch die bereits erwähnten Härtefallregelungen für
kinderreiche und sozial schwache Familien bzw. Schüler sozialverträglich
gestaltet ist.
Eine Frage:
Was wolltest du mit dem? hinter 395 ausdrücken?
Ich wollte damit gar nichts ausdrücken!
Ich habe dir den TEXT kopiert damit du etwas verstehst.
Wie das bei dir oder bei deinem Bundesland ist weiß ich ja nicht aber in der Regel ist es hier so.
Wenn du wenig Angaben machst welches Bundesland und Co. muss man PAUSCHAL antworten.
Vielleicht wurde anstatt "€" eben das "?" angegeben.
Ist mir Wurst da es nicht mein Text ist