Nüchterner beifahrer betrunkener fahrer führerschein weg

Wenn ich als nüchterner Beifahrer mit einem alkoholisierten Fahrer fahre, könnte mir bei einer Kontrolle auch der Führerschein entzogen werden?

4 Antworten zur Frage

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Nüchterner Beifahrer, betrunkener Fahrer, Führerschein für beide weg?

Es ist auf jeden Fall strafbar, da du es zulässt, eine betrunkene Person ans Steuer zu lassen. Obs zum Entzug kommt weiss ich nicht, wobei ich eher die Positionen tauschen würde, dann wäre es kein Problem
Eigentlich nicht. Wenn er Halter des Fahrzeugs ist, könnte eventuell eine Garantenpflicht entstehen, das allerdings - wie alle Rechtsauskünfte - ohne Garantie!
Man müsste mal einen Verkehrsstaatsanwalt fragen. Ist einer hier?
Wichtigstes Argument dürfte sein, dass von dir niemand erwarten kann, dass du den Alkoholisierungsgrad des Fahrers feststellen kannst. Manche sinnlos betrunkenen Personen sind so fit, dass man als Laie fast nichts merkt, während andere bereits bei geringen Mengen Alkohl deutliche Ausfallerscheinungen haben.
Wenn der Fahrer zu viel getrunken hat, kann auch der Beifahrer seinen Führerschein verlieren! So hat das Oberlandesgericht Saarbrücken im vergangenen Jahr in einem konkreten Fall entschieden. Der nüchterne Beifahrer war mit einem offensichtlich angetrunkenen Fahrer von der Polizei angehalten worden. Die Richter erklärten zur Begründung ihres Urteils: Wenn erkennbar sei, dass der Fahrer einen „über den Durst“ getrunken hat und nicht mehr fahrtüchtig ist, müsse ihn der Beifahrer an der Fahrt hindern. Dies habe der Beifahrer jedoch unterlassen. Daher habe er die Alkoholfahrt mitverschuldet.
Quelle:
http://www.move-on.net/move-on/default.asp?kat=erstens_sicher&artid=250
Ich weiß von einem Fall, wo ein stark alkoholisierter Fahrer einen Unfall hatte. Die Polizei wurde hinzugezogen und es kam zu Alkoholtests beider Insassen. Hierbei stellte sich heraus, das der Beifahrer zwar ebenfalls nicht fahrtüchtig gewesen war, er jedoch den Unfallfahrer daran hätte hindern müssen, das Fahrzeug zu starten, da die Unfähigkeit, dieses Fahrzeug zu führen, offensichtlich und von jedem Laien erkennbar gewesen sei. Der Beifahrer erhielt eine Geldstrafe. Wenn ich mich recht erinnere war das sogar als "unterlassene Hilfeleistung" gewertet worden.