Noteinsatz person aus aufzug befreit werden dürfen entsprechenden kosten nebenkosten abgerechnet

Ne, dann war der Aufzug doch sicherlich defekt, dann ist doch die Aufzugsfirma dran. Außerdem könnte für solch einen außergewöhnlichen Vorfall eine Versicherung bestehen. Verbraucherberatung anrufen.

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Bei einem "Noteinsatz" musste eine Person aus dem Aufzug befreit werden. Dürfen die entsprechenden Kosten als Nebenkosten abgerechnet werden?

wie meine vorredner richtig sagen nein, da der mieter für den ausfall nichts kann wurde der Fahrstuhl regelmäßig wie vorgeschrieben richtig gewartet kann niemand was dafür ist das jedoch nicht der fall kommt ursachen prinzip in frage wer den ausfall zahlen muß.