Notarvertrag käufer zahlt nicht jedes ausfertigung amtsgericht meinen anstellen

Fall: Vor einem halben Jahr ist mein Vater verstorben. Das Haus meines Vaters hat vor einer Zeit gekauft der auf den verkauf angesetzte Makler selbst gekauft. Der Makler zahlte nach einem Monat immer noch nicht! Amtsgericht meinte: Pfändung sinnlos, mehrfach Haftbefehl, mehrfach Erzwingungshaft! Auffassungsvermerk, steht schon im Grundbuch drinn. Was nun? Bitte nur Fakten, es geht um die Exsitenz mehrer

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Notarvertrag, Käufer zahlt nicht! Jedes Ausfertigung an Amtsgericht, und die meinen Hinten anstellen.

Okay, vergessen zu sagen:
Es geht um das Haus meines Vaters und das meiner Oma.
Selbst hat er kein Haus und nix, wohnt bei Mama und hat ein Immobilienbüro.
5 Tage vor dem Notarvertrag mit uns hat er seine 2. Eidesstaatliche Versicherung abgegeben.
Mehrere Gläubiger bereits auf der Liste, also hinten Anstellen.
Der Notar meinte nur, der Käufer sei so glaubwürdig aufgetreten, dass sie ihn deswegen nicht überprüft haben.
War der Notar verpflichtet den Hintergrund des Käufers zu Prüfen?
Kann der Käufer irgendwie verpflichtet werden, das Haus zu kaufen? Egal wo er das Geld her nimmt, und wenn er das Haus seiner Mutter verkauft?
Kann man uns die Angefallenen Kosten irgendwie anrechnen?
Wichtig: Was ist, wenn der Käufer nicht erreichbar ist?
Ich war inzwischen bein Rechtsanwalt.
Der mahnt jetzt nocheinmal den Käufer zur Zahlung und das wir sonst zurücktreten.
Dann mal schauen, ich melde mich wenn ich neuen Erkenntnissen
Achso, entschuldigt bitte meine Rechtschreibung. Das meiste hier habe ich mit extrem Frust oder in Stress geschrieben. Sorry dafür.
Du mußt über den Notar, der die Auflassungsvormerkung eintragen lassen hat, diese wieder löschen lassen. Das kann nur der Notar machen
Was ist eine Auflassungsvormerkung?
und für den weiteren Verkauf immer seitens des Kaufinteressenten eine Finanzierungsbestätigung oder einen Kapitalnachweis zeigen lassen
für Deine Ergänzung!
Wenn er vor dem Notartermin schon wußte, dass er das Haus nicht bezahlen kann, ist das ein klarer Fall von Betrug!
Dumm vom Notar, dass er sich von Äußerlichkeiten blenden lässt und den Käufer nicht darauf hinweist, sich einen Kapitalnachweis zeigen zu lassen.
Hier würde ich wie folgt handeln:
1. Anzeige wegen Betrug
2. Den sogenannten Käufer aufsuchen, am besten mit zwei kräftigen finster dreinblickenden Herren und ihn zum Notar schleifen, dort soll er der Rückabwicklung zustimmen.
3. Dann ihn noch mal kräftig wohin klopfen, damit er die Notarkosten ganz fix aufbringt und dem Verkäufer zurückerstattet
Ganz wichtig,wenn der Käufer nicht erreichbar ist?
Das ist der Supergau für jede Rückabwicklung, denn ohne Zustimmung kein Notartermin, kein Termin keine Rückabwicklung.
Das kann der nur veranlassen, wenn der Kaufvertrag rückabgewickelt wurde. Solange der rechtsgültige Kaufvertrag besteht, darf er die Auflassungsvormerkung nicht löschen lassen.
Unser Problem wird also sein, an den ran zu kommen. Der ist garantiert untergetaucht. Wurde in seinem Dorf schon ein paar Tage nicht mehr gesehen, und erreichbar ist er auch nicht mehr. Handy seit Tagen aus.
Na toll, Welch Freude. Naja, hoffen wir mal das die zur Not bei einer Anzeige so schnell reagieren wie Yuliya2902 meint.
Na zumindestens wenn eine Betrugsanzeige eingeht und so wie Du es schildert, hat der ja im vollen Sinn einen Vertrag unterzeichnet, obwohl er wußte, dass er das Geld nicht aufbringen kann.
vorsätzlicher Betrug
Betrug ist glaub ich schon vorsätzlich, oder?
auf jedenfall würde ein Richter über soviel strafrechtlich relavante Punkte sich die Hände reiben.
Hoffen wir mal das der Käufer es genauso sieht uns keine Schwierigkeiten mehr macht. Bisher gibt es jedenfalls noch keine Reaktion von ihm.
Aber solche sollten doch wirklich aus dem Verkehr gezogen werden, oder?
tja sollten.aber die deutsche Rechtsprechung.naja
Wie heißt das Sprichwort? Vor Gericht und auf hoher See.^^^das kommt immer auf die Laune des Richters an, zumindestens was die erste Instanz betrifft.
Coram iudice et in alto mare in manu dei soli sumus
Es hilft nur die Rückabwicklung des notariellen Kaufvertrages wegen Nichtzahlung. Ohne die Sachlage näher zu kennen, würde ich vorsichtshalber empfehlen, dafür einen Notar zu wählen, der nicht in der Region ansässig ist. Makler haben oft jahrelange Verbindung zu Maklern. Das muss sich nicht unbedingt auwirken, das Risiko würde ich aber vermeiden. Eine Eigentumsumschreibung findet ohne Zahlungseingang nicht statt. Der Kaufvertrag hätte von dem Makler angesichts der Finanzsituation nicht geschlossen werden dürfen.
Leider habt ihr damit jetzt nur Ärger und weitere Kosten. Aber um das Haus einem anderen Käufer nochmal verkaufen zu können, muss das ja vorher geschehen.
Der beurkundende Notar wird wohl nicht haftbar sein, wenn der Käufer nicht zahlt. Einen Vermögensschaden hat er nicht verursacht und somit tritt auch seine Haftpflichtversicherung dafür nicht ein.
Auch der Käufer wird nochmal gebraucht, wenn der Vertrag rückabgewickelt werden soll. Er muss nochmal unterschreiben.
Das Ganze ist ärgerlich und kostenintensiv. Problem ist nur: Wo nichts ist, hat der Kaiser das Recht verloren. Wenn ihm doch nichts zu holen ist, was wollen Sie dann machen? Das nützt doch alles nichts. Nach Fristsetzung und Nichtzahlung innerhalb der Frist muss sowohl die Auflassungsvormerkung zurückgenommen werden als auch der Notarvertrag rückabgewickelt werden. Da der Käufer offensichtlich nichts hat, werden diese Kosten wiederum an Euch hängen bleiben. Es ist und bleibt ein Verlustgeschäft. Nur vor Rückabwicklung ist ja ein nochmaliger Verkauf nicht zu machen.
Ich habe mir nochal verschiedene Sachen im Netz mit ähnlicher Problemstellung angeschaut. Der Kram ist so kompliziert und insbesondere auch von der Kaufvertragsgestaltung des Notares und den Vereinbarungen darin abhängig, gleichzeitig könnte unter Umständen noch vielleicht sogar noch Missbrauch mit der Auflassungsvormerkung möglich werden, dass kann ich aber nicht genau sagen, sodass ich dringend empfehlen würde, zunächst unter dem Vorliegen der Notarvertragsdurchschriftt die 20 oder 30 Euro auszugeben und sich zunächst eine telefonische Anwaltsberatung geben zu lassen, bevor ihr noch weiter in die Bredouille gerät.
Rückabwicklung - Infos und Rechtsberatung
Du meinst bestimmt ab und zu Notar statt Makler.
Ja, habe mich verschrieben. Der Satz: Makler haben oft jahrelange Verbindung zu Maklern sollte natürlich heissen: Makler haben oft jahrelange Verbindung zu Notaren.
Der Satz:
Der Kaufvertrag hätte von dem Makler angesichts der Finanzsituation nicht geschlossen werden dürfen, war aber so gemeint. Man hätte ihn auch noch dadurch ergänzen können, dass der vertragsschliessende Notar eigentlich auch die Finanzsituation des Käufers durch eine Büroauskunft hätte prüfen müssen, ob er dazu verpflichtet werden kann, weiss ich jetzt nicht. Ich würde die Rückabwicklung aus Sicherheitsgründen auf jeden Fall bei einem Notar machen, der etwas weiter entfernt tätig ist. Als reine Vorsichtsmassnahme.
Also ich kenn das auch so, dass sich der Notar zumindestens einen Kapitalnachweis zeigen lässt.aber so unterschiedlich ist eben dann auch die Arbeitsweise der Notare.
Erstens hilft euch nur ein Anwalt. Aber auch der Notar kann den Kaufvertrag rückgängig machen wg. z.B. Nichteinhaltens seitens des Käufers.
Solange dem Amtsgericht nicht der Eingang des Kaufpreises mitgeteilt wird , wird auch keine Umschreibung auf einen neuen Eigentümer vorgenommen. Insofern könnte ihr beruhigt sein.
Die Rückabwicklung sehe ich als die vernünftige Behandlung des Ganzen. Wenn die Informationen richtig sind, die man euch zugetragen hat, würdet ihr ohnehin kein Geld von dem Käufer sehen.
Ich verstehe das Denken eurer Seite nicht. Du beschreibst den Käufer als unzuverlässig und jemanden, der lt. anderer Aussagen bereits mehrfach als illequide dargestellt wurde, dass ihr Sorge habt, eures Hauses verlustig zu gehen und nicht zu bekommen. Andererseits klammerst du dich an diesen Verkauf, an die Aussicht auf Geld, welches nach deiner eigenen Aussage vermutlich gar nicht vorhanden ist und von daher nicht kommen wird.
An eurer Stelle würde ich Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um die Rückabwicklung einzuleiten. Was hilft euch denn der auf dem Papier stehende allerschönste Kaufpreis, wenn das Geld nicht kommt und die gesamte Sache dermaßen in der Schwebe hängt, dass die Sorge von Verlusten mehr als überwiegt?
Selbstverständlich ist der Käufer verpflichtet, Eure zwischenzeitlich entstandenen Aufwendungen hinsicht Notar-Rückabwicklungskosten und Zinsverlust zu tragen. sofern er das Geld überhaupt hat.
Kennst du den Spruch "Der Spatz in der Hand zählt mehr als die Taube auf dem Dach"? Der Spatz ist im übertragenen Sinne das Haus und die Taube der Käufer - denk mal drüber nach.
sobald der Notar die Auflassungsvormerkung zurücknimmt, ist der KV doch rückabgewickelt.
Sonst müsste der sogenannte Käufer dem ganzen ja noch zustimmen, was der in diesem Fall bestimmt nicht macht.
Leider ist es so, dass die Vertragsparteien auch die Rückabwicklung unterzeichnen müssen. Sonst könnte ein nicht standesgemäß handelnder Notar ja willkürlich vor ihm geschlossene Verträge für Null und Nichtig erklären.
Es muss schon ein neuerlicher sog. "Akt" durchgeführt werden.
Sträubt sich der Käufer, kann der Verkäufer gerichtlich auf Rückabwicklung klagen. Die Kosten der Sache müsste der Beklagte tragen. Gleichzeitig würde er verpflichtet, den nicht gezahlten Betrag zu verzinsen
So hab grad bei unserem Notar angerufen, stimmt du hast Recht.Der "Käufer" muss zustimmen, dass rückabgewickelt wird.
Mein Gedanke war einfach, das der Notarvertrag was besonderes sei. Das heißt er wäre dazu gezwungen, diesen zu erfüllen. Und wenn er zu was weiß ich wie hohen Zinsen die Häuser belastetet oder was auch immer.
Für mich ist der Notarvertrag im Moment ein Witz, der uns viel Geld gekostet hat und das war es. Im Normalen Leben hätte man sonst einfach Geld auf die Hand, Schlüssel in die Hand machen können. Aber so hat uns das ganze außer Kosten und Zeit nichts gebracht
Das wäre wirklich interessant, wass der Notar zu dem ganzen sagt.
als unsere Notaverträge enthalten immer eine Klausel, was diesen Fall betrifft. Irgednwie kann ich mir gar nicht vorstellen, dass der Notar das einfach mal so vergessen hat.