Nachrückverfahren

Die Fachhochschule hat eine ziemlich unpräzise Formulierung und vielleicht versteht jemand anderes, wie Folgendes gemeint ist: Ist gemeint, dass ein Nachrückverfahren noch stattfindet, in der noch die übrigen hinteren Bewerber eine Chance haben. Sagen wir 1-60 wurden genommen, die Restlichen nicht. 10 Plätze werden frei, also werden Bwerber 61-71 noch hinten reingeschoben. Und sollten dann IMMERNOCH Plätze frei werden oder sein, wird gelost? oder Wird einfach unter allen übrig Gebliebenen direkt verlost? Ist unklar formuliert, ich weiß nicht, ob der 2. Absatz sich auf den 1. bezieht oder selbst nochmal eine Aussage hat.

1 Antworten zur Frage

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Nachrückverfahren?

gelost wird meines Wissens nicht - sonst hieße es ja wohl auch Losverfahren
und Nicht Nchrückverfahren -
Bereits vergebene Studienplätze werden durch Absage seitens der Bewerber, die eigentlich einen Platz bekommen hätten, wieder frei. Werden nun 100 Plätze wieder frei, so rücken die auf der Liste stehenden Personen nach und erhalten eine Zusage. Haben diese sich bereits wieder für eine andere Hochschule entschieden, so wird das Verfahren weiter angewendet.
Schlussendlich sollte die Universität oder auch die Fachhochschule alle Plätze vergeben haben.
Wenn Sie der Meinung sind, mit Ihrer Bewerbung nur knapp gescheitert zu sein, dann ist die Chance, noch einen Platz durch das Nachrückverfahren zu erhalten, sogar ziemlich groß. Befinden Sie sich im Mittelfeld der zum Nachrücken infrage stehenden Personen, so ist es sehr unwahrscheinlich, dass Sie die Zusage erhalten. Eines ist sicher: lieber einmal öfter bewerben als einmal zu wenig
Wenn es so ist wie bei mir dann ist es so das ich von 200 Bewerber der 144 war und dann so viele abgesprungen sind das man im Nachrueckverfahren einen Schulplatz bekommen haett können, aber nicht mehr wollte