Nachberechnnung mietnebekosten

Ich habe heute, also am 30.12.2006, die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2005 erhalten. Diese ist in einigen Punkten nicht gerechtfertig bzw. falsch. Da ich nun Einspruch einlegen möchte, stellt sich die Frage, wie lange man den Vermieter Zeit einräumen muss, um die Abrechnung richtig zu stellen, oder anders ausgedrückt: Wann erlischt der Anspruch des Vermieters auf die von Nachforderung. schon jetzt für die Antwort.

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Nachberechnnung der Mietnebekosten

Ein Mieter muss dir eine Abrechnung innerhalb eines Zeitraumes von 1 Jahr zuschicken. Diese Vorderung besteht dann für Mindestens 3 Jahre. Du hast allerdings auch 1 Jahr Zeit, gegen die Abrechnung Einspruch zu erheben.
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