Nachbarschaft zaun grenze
wir haben letztes jahr ein haus mit ca. 2500 m² grund gekauft umschlossen mit einem ca. 130 cm hohen grünen maschendrahtzaun, die pfosten sind einbetoniert. dieser zaun wurde nach unseren recherchen vom vorbesitzer unseres hauses errichtet und steht schon seit mindestens zwanzig jahren. wir haben mit den nachbarn ein gutes verhältniss und fühlen uns wohl.nun ist es so, dass ein nachbar, dessen grundstück etwa 25 meter direkt angrenzt, möchte, dass der zaun abmontiert und die pfosten rausgerissen werden. da er mittig zum grenzpunkt erricht worden ist und ihm eh der zaun zur hälfte gehört. der besagte nachbar möchte eine mauer von 80 cm mit einem metallzaun darauf von einem meter bauen, damit er sein grundstück etwas "begradigen" kann. da der zugang von seinem grund nicht möglich ist, fragte er, ob ein kleiner bagger über unser grundstück fahren dürfte, um das fundament für die mauer auszubaggern. wir möchten keinen stress mit dem nachbarn, sind uns aber unsicher, ob wir dem ganzen zustimmen sollen.
gehört ihm wirklich zur hälfte der zaun?
brauche ich schriftlich, dass er für etwaige folgeschäden aufkommt? wenn die neue mauer mit dem zaun auch mittig zum grenzpunkt gebaut wird gehört diese dann auch zur hälfte mir?
ulmi 09
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Nachbarschaft. zaun. grenze
Das hängt ganz davon ab, was zum Zeitpunkt der Zaunerrichtung abgemacht wurde und ob er sich damahls am Zaunbau beteiligte.
Wenn er das Grundstück "begradigen" will, wird er damit vermutlich einen Teil eures Grundstücks "einkassieren", dem müsst ihr natürlich nicht zustimmen, das würde ja den Wert eures Grundstücks mindern (und sei es auch nur minnimal.
Wenn er einen neuen Zaun bauen will, und ihr damit einverstanden seit, kann er das ja auf seinem Grundstück tun, so wie es eigentlich auch üblich ist.
Wenn ihr euch beteiligen wollt, könnt ihr das natürlich tun.
Grundsätzlich solltet ihr solche Aktionen immer schriftlich festlegen, egal, wie gut ihr euch mit dem Nachbarn versteht. Wer weiß, wie das in ein paar Jahren ist. Und vor allem: falls ihr man auszieht und das Grundstück verkaufen wollt, entsteht dann nicht genau dieses Durcheinander, das ihr jetzt habt.
Absprachen mit dem Nachbar, was eine neuen Zaun betrifft sollte man immer vertraglich auf Papier festhalten. Wie das mit dem Grenzverlauf ist, kann nur eine Vermessung des Grundstückes fest stellen.Ansonsten bitte immer an eine Anwalt wenden, der auch die Verträge macht.
wir haben unserem nachbarn schriftlich mitgeteilt, dass er doch bitte sein vorhaben bez. mauer und zaun auf seinem grundstück realisieren soll, weil der zaun auf unserer seite zum grenzpunkt gebaut wurde. unser lieber nachbar hat sich jetzt eine ganz neue variante einfallen lassen. er sagt, dass unterirdisch die betonfundamente auf der gemeinsamen grenze gegossen wurden und somit der zaun im ganzen doch auch zum teil auf dem grenzpunkt errichtet wurde.wir sind jetzt etwas ratlos und hoffen auf info.