Nach wohnungskündigung neu tapezieren laminat legen

Ich habe im April 2009 meine 1 Zimmer wohnung bezogen. Nun habe Ich meine wohnung zum 31.03.11 gekündigt,. können meine vermieter mich zwingen, neu zu tapezieren? Ich meine das Ich gelesen habe, das Ich die alten Tapeten nur abmachen muss. Und können die mich zwingen neues Laminat zu verlegen? oder darf ich mir den Boden aussuchen? Voher war Laminat drin, und das war schon recht alt. Nun ist es eben 2 Jahre älter, und meine vermieter behaupten, vorher wäre neues Laminat rein gekommen, was aber nicht stimmt!

5 Antworten zur Frage

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Nach Wohnungskündigung neu Tapezieren und Laminat legen`?

Endrenivierungsklauseln sind unwirksam, sofern sie die Renovierung bei Auszug ohne Ausnahmen unabhängig vom tätsächlichen Renovierungsbedarf fordern. Eine Bestimmung wie etwa: "Die Wohnung ist bei Auszug fachgerecht renoviert zurückzugeben" ist unwirksam. Ferner sind solche Klauseln unwirksam, welche dem Mieter für die Renovierungsarbeiten eine besrimmte Farb- und Tapetenwahl vorschreiben."
Gibt es eine wirksame Schönheitsreparturklausel im Mietvertrag, gilt: "Wenn der Mieter laut Mietvertrag die Schönheitsreparaturen übernommen hat, muss er spätestens bei Auszug die Räume renovieren."
Es kommt aber auch immer auf den Einzelfall drauf an. Wenn die Wohnung nach 2 Jahren noch gut erhalten ist, muss man evtl. nicht renovieren. Dann muss die Wohnung aber wirklich noch fast so gut aussehen wie beim Einzug. Das nur gestrichen werden muss, halte ich für ein Gerücht. Wenn tapeziert war, muss auch wieder tapeziert werden und nicht einfach die Tapete weiß übergestrichen werden. Obwohl sich auch einige Vermieter damit zufrieden geben. Das Parkett muss auf keinen Fall erneuert werden, es sei denn, es wurde nachweislich erheblich im Wert gemindert.
Wenn man einen Zeugen hat, ist das schon mal nicht verkehrt.
Im Endeffekt, sollte der Vermieter das gerichtlich geltend machen wollen, steht dann immer Aussage gegen Aussage und je nach "Vorgeschichte" kann das völlig unterschiedlich ausgehen.
Auszüge sind aus dem Buch "Ihre Rechte als Mieter" von Kornelia Reinke aus dem Cornelsen-Verlag.
Das muss im Mietvertrag stehen. Da müsste aufgelistet sein, was du nach Wohnungskündigung machen musst und was nicht.
Hast du irgendwelche Fotos wo du beweisen kannst dass der Boden nicht neu war? Wenn ja dann kannst du das als Beweis nehmen und die wahrscheinlichkeit dass du keinen neuen Boden auslegen musst ist höher
Kiari
Für falsche Rechtsauskünfte könnte der Antwortende haftbar gemacht werden. Rechtsauskünfte ohne Kennntis des Staates sind deshalb besonders waghalsig.
Wenn die Tapeten in Ordnung sind, bedarf es keiner neuen Tapeten. Ein Anstrich reicht völlig aus. Hierbei ein neutralen Weiß verwenden.
Wenn der Laminatboden keine erheblichen Schäden aufweist, musst Du ihn nicht erneuern. Sollte der Boden in Ordnung sein, so ist die Forderung eindeutig überzogen und absolut nicht rechtens.
Nein tapezieren sowieso nicht und Laminat erst recht nicht,höchstens Schönheitsreparaturen,es sei denn du hast unmögliche Farben gestrichen,wie blau oder rot zB.
hmm, nee, fotos hab ich nicht,. aber es war wer dabei? wenn das auch zählt? und was sagt der gesetzesgeber dazu? da muss doch wer mal was festgelegt haben?