Nach wievielen jahren verjährt straftat angezeigt mangel öffentlichem interesse fallen gelassen

Das Strafrecht kennt zwei Typen der Verjährung. Die Verfolgungsverjährung * besteht nach der Zeitdauer, nach der ein bestimmtes Delikt nicht mehr verfolgt wird. Es tritt somit ein Verfahrenshindernis ein. Wird das Verfahren dennoch eröffnet, muss es eingestellt werden. * Mord und Völkermord verjähren nicht. Im übrigen bestimmt sich die Verjährungsfrist nach der Strafandrohung des Delikts. Sie beträgt zwischen 30 Jahren und 3 Jahren. Siehe § 78 StGB - Verjährungsfristen. * Die Verfolgungsverjährung beginnt mit der Beendigung der Straftat. Die Vollstreckungsverjährung * tritt ein, wenn das Urteil als Strafe oder Maßnahme nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB in Folge Zeitablaufs nicht mehr vollstreckt werden darf. * Die Sicherungsverwahrung und die lebenslange Freiheitsstrafe verjähren nicht. * Die Verjährungsfristen bestimmen sich im übrigen nach der verhängten Strafe. Siehe § 79 StGB - Verjährungsfristen der Vollstreckungsverjährung. * Beginn der Vollstreckungsverjährung ist die Rechtskraft der jeweiligen Entscheidung bzw. des Urteils. Im Ordnungswidrigkeitenrecht gelten unterschiedliche, meist kürzere Verjährungszeiten. Siehe hierzu §§ 31ff. Ordnungswidrigkeitengesetz." aus: http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/verjaehrung.html

2 Antworten zur Frage

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Nach wievielen jahren verjährt eine straftat die zwar angezeigt wurde aber dann wegen mangel an öffentlichem interesse fallen gelassen wurde?

und wie sieht es bei einer vergewaltigung aus bei der das opfer durch drogen nicht in der lage war die täter zu identifizieren und diese behaupten es sei freiwillig gewesen?
Dazu habe ich nur folgendes gefunden, bin halt keine Jurist:
"# Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind Verbrechen, die im §177 StGB beschrieben werden.
Sie müssen eine Vergewaltigung nicht nicht unmittelbar nach der Vergewaltigung anzeigen – sie verjährt erst nach 20 Jahren. Die Beweisführung ist aber bei tatnaher Strafverfolgung meist einfacher. Unabhängig vom Zeitpunkt der Tat beginnt die Verjährungsfrist mit dem Beginn des 18. Lebensjahres des Opfers.
# Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt.
Das bedeutet, dass die Behörden ermitteln müssen, sobald sie von einer Vergewaltigung in Kenntnis gesetzt werden. Eine Anzeige können Sie deshalb nicht mehr zurückziehen."
aus: http://www.stadt-koeln.de/stadtinitiativ/gleichstellung/gegen_gewalt/beratung/artikel/07064/
Falls jemand in Deinem Umkreis die Betroffene sein sollte, würde ich sie ihr raten, sich an eine "Beratungsstelle für Opfer sexueller Gewalt" zu wenden. Dort weiß man, was man in so einem Fall eventuell noch ausrichten kann. Auf jeden Fall wäre vielleicht auch eine psychologische Beratung sinnvoll.
Eine Beratungsstelle in der Nähe könntest Du über diese Datenbank finden: http://www.hinsehen-handeln-helfen.de/beratungsstellen/index.aspx
Viel Glück
Sag mal, was soll das, dass Du Deine Fragen so schnell schliesst?
Kannst Du Dir vorstellen, dass hier nicht jeder darauf wartet, Deinen Fragen aufzulauern?
So manch Einer hat auch noch etwas zu tun und wenn dann Zeit zum antworten wäre, hast Du schon dicht gemacht.
Sorry, aber das finde ich Scheisse! Aber ganz bestimmt nicht, wegen gammeligen Punkten