Nach tod mutter 3 monate miete bezahlen

Dazu sagt das Bürgerliche Gesetzbuch: § 580 Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen. § 580 BGB Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters - dejure.org

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Müssen wir nach dem Tod unserer Mutter noch 3 Monate Miete bezahlen?

Ja, Erben erben alle Rechte und Pflichten, daher auch laufende Verträge.
bei todesfällen besteht sonderkündigungsrecht
Tod des Mieters
* Bei alleinstehenden Mietern geht das Mietverhältnis auf den/die Erben über.
Erklären eingetretene Personen innerhalb 1 Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, dem Vermieter, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen, gilt der Eintritt als nicht erfolgt. Sind mehrere Personen in das Mietverhältnis eingetreten, so kann jeder die Erklärung für sich abgeben.
Also, wenn man dem Vermieter eine Erklärung übergibt, in der steht, das man das Mietverhältnis nicht fortsetzen will, entfällt die Zahlungspflicht.
Mietverhältnis endet nicht mit Tod des Mieters
Der Tod eines Mieters beendet nicht auch den Mietvertrag. ewsletter
Hamburg. Wenn ein Mieter stirbt, endet nicht automatisch auch der Mietvertrag. Daran sollten Erben denken. Bei Ehepaaren geht das Mietverhältnis auf den überlebenden Partner über, bei Alleinstehenden kommen die Erben zum Zug. Soll der Vertrag beendet werden, müssen Erben eine Kündigung vornehmen.
Darauf weist der Mieterverein Hamburg hin. Bei Ehepaaren im gemeinsamen Haushalt geht das Mietverhältnis etwa auf den überlebenden Partner über. Das gleiche gilt für Lebenspartner, die einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt mit dem Mieter führten. Wohnte der Mieter allein, geht das Mietverhältnis auf den oder die Erben über.
Ein neuer Mietvertrag, der möglicherweise schlechtere Konditionen hätte, muss in allen Fällen nicht geschlossen werden. Der alte Vertrag gelte uneingeschränkt weiter, so der Mieterverein. Das heißt aber auch, dass die in den Mietvertrag eintretenden Personen für alle Verbindlichkeiten des Verstorbenen haften. Das können etwa ausstehende Mietzahlungen, Schäden oder Schönheitsreparaturen sein.
Will keine der genannten Personen in das Mietverhältnis eintreten, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Das Kündigungsschreiben muss aber innerhalb eines Monats beim Vermieter eintreffen, sagt Mietvereins-Vorsitzender Eckard Pahlcke. Die Frist läuft, sobald der nachrückende Mieter Kenntnis vom Tod des Mieters hat. Danach gelten für den Mieter drei Monate, für Vermieter je nach Wohndauer möglicherweise längere Kündigungsfristen
Kündigung nötig: Mietverhältnis endet nicht mit Tod des Mieters