Nach selbstständigkeit arbeitslos melden

Ich war fast zwei Jahre selbstständig, nun habe ich mich arbeitslos gemeldet. Stimmt es dass ich meine Stelbststänigkeit beim Gewerbeamt von Vollzeit in Nebenerwerb ummelden muss, wenn ich unter 15 Std. weiterhin für meinen alten Arbeitgeber tätig bleiben will? Oder brauch ich dass nicht umzumelden?

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Nach Selbstständigkeit arbeitslos melden.

Das kommt darauf an, mit welchem Hintergrund die Arbeitslosmeldung erfolgt. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung wurden ja während der Selbstständigkeit nicht entrichtet. Wenn jedoch im Laufe von 4 Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens 1 Jahr Beiträge im Rahmen einer Arbeitnehmertätigkeit entrichtet wurden, dann wird die Bundesagentur meines Wissens diese anrechnen und ein AGL - 1 - berechnen, sodass Leistungen ALG - 1 dann eigentlich zustehen müssten. Wenn das der Fall wäre, erlauben diese einen Nebenerwerb unter 15 Stunden in der Woche, ansonsten ist keine Arbeitslosigikeit mehr gegeben und es stehen auch keine Leistungen zu. Also ist der Gedanke, den Vollzeiterwerb als Selbstständiger abzumelden, generell richtig. Die Anmeldung eines Nebenerwerbs mit bis zu 15 Stunden in der Woche muss dann nachgewiesen werden, der Verdienst auch, davon belässt die Agentur dann einen Freibetrag meines Wissens von ca. 160 Euro, der Rest wird von den ALG - I - Leistungen dann abgezogen. Wenn die Beitragssituation nicht so war, wie von mir vorher vermutet, und es ständen keine ALG-I-Leistungen zu, bliebe dann nur der Weg einer Antragstellung auf Erhalt von ALG-II - Leistungen, bei der die Bedürftigkeit nachgewiesen werden muss und bestimmte Freibeträge im Vermögen nicht überschritten werden dürfen. Alles Gute.