Nach rechts vorfahrtstraßen einbiegen

Was ist damit gemeint, ich fahre eine straße entlang, dann biege ich rechts ab in einen straße in der ich ab nun immer vorfahrt habe?

11 Antworten zur Frage

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Nach rechts in eine vorfahrtstraßen einbiegen"?

Damit ist gemeint, dass Du von der Nebenstraße kommst und auf die Vorfahrtsstraße einbiegst. Du bis also wartepflichtig für alle Fahrzeuge, die auf der Vorfahrtsstraße fahren, unabhängig davon, ob sie abbiegen oder geradeaus weiterfahren. Du hast Vorfahrt gegenüber einem evtl. von gegenüber aus der Nebenstraße kommenden Fahrzeug.
http://puu.sh/ddVPZ/19b59159d4.jpg
, kannst mir hier helfen?
Warum muss ich den Radfahrer fahren lassen rechts vor links?
lkw durchfahren alssen versteh ich weil ich linksabbieger bin
Natürlich mußt Du den Radfahrer durchfahren lassen, Du hast ein Stopschild, bist also auf der Nebenstraße.
Von der Nebenstraße kommend als Linksabbieger bist Du der allerletzte, der fahren darf.
Nach rechts vorfahrtstraßen einbiegen
hier ne letzte Frage.
http://puu.sh/ddWd0/8949c51497.jpgklar, dass ich den blauen vorlassen muss.
Aber, wieso darf ich vor dem grünen abbiegen?
ich bin doch linksabbieger? der darf doch zuerst?
Und rechts das vorfahrtszeichen würde ja nur gelten, wenn ich auch in die richtung wollteß?
Du befindest Dich auf einer abbiegenden Hauptstraße, der Grüne auf der Nebenstraße. Da Du von der Hauptstraße kommst, hast Du Vorfahrt.
das heißt, dass Du warten musst, bis von links keiner mehr kommt, auch kein Fußgänger, dann darfst Du nach rechts in die Vorfahrtstraße einbiegen.
Auf dieser Vorfahrtstraße hast Du dann solange Vorfahrt, bis Du links abbiegen willst: Hier musst Du wiederum den dir auf dieser Vorfahrtstraße Entgegenkommenden die Vorfahrt lassen, bevor Du links einbiegst.
Guter Ansatz, aber leider zu Beginn vergeigt:
". auch kein Fußgänger." ist falsch, gefährlich falsch, denn ein Fußgänger, der die Spur eines Kfz kreuzt , ist in jedem Fall wartepflichtig, unabhängig von einer Vorfahrt, die gilt nämlich nicht für Fußgänger.
Kreuzt dagegen das Kfz die Spur eines Fußgängers , dann hat der Fußgänger in jedem Fall Vorrang, ebenfalls unabhängig davon, ob der Fahrer von einer Vorfahrt- in eine Nebenstraße oder umgekehrt eingebogen ist.
Gefährlich deshalb, weil die wenigsten Fußgänger das wissen und unbekümmert weitergehen.
oh, für die Aufklärung,
.dann bin ich wohl eine der fußgängerfreundlichen Autofahrerinnen,
streng nach dem Grundsatz: im Zweifel für den Fußgänger
nee wirklich, , ich dachte der Fußgänger hat immer Vorrang, wenn ich abbiege, ob vor oder nach dem Abbiegevorgang. Ich fürchte auch, dass die wenigsten Fußgänger sich dieses feinen Unterschieds bewusst sind.
dl4he , das sehe ich anders : ein Fußgänger , der geradeaus weiter gehen will , rechts in einer Nebenstraße ein Auto sieht , daß in seine Straße einbiegen will , muß nicht warten, er kann weiter gerade ausgehen , weil das Auto, welches einbiegen will den Weg des FußGäng kreuzen würde.
Für Fußgänger gilt meines Wissen auch nicht rechts vor links Beispiel : ohne Ampeln, Nebenstraßen , keine davon ist eine vorfahrtsberechtigte.
Damit ist gemeint: Du biegst nacht rechts in eine Vorfahrtstraße ab und hast auf dieser Straße die Vorfahrt.
Verkehrszeichen gelten nur für die Kreuzung an der sie stehen. D.H. Du hast an der nächsten / den nächsten Kreuzung nur dann Vorfahrt, wenn dort vorfahrgewährende Zeichen in Deiner Fahrtrichtung stehen. Du hast also nicht automatisch Vorfahrt, bis irgendwann die Strasse zuende ist.
Au contraire, lieber Teddy, wenn die Vorfahrt durch das "quadratische Spiegelei" geregelt ist, darf der aufmerksame Verkehrsteilnehmer damit rechnen, dass sich die Vorfahrt noch weiter fortsetzen wird, solange nämlich, bis selbiges Schild, durchgestrichen, deren Ende ankündigt (Quelle: http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/)
Davon unberührt ist selbstverständlich die ständige Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksicht, die uns ja nicht nur durch § 1 oktroyiert wird, sondern eh selbstverständlich ist.