Nach rauswurf aus gesetzl kk wie komme mom privat student

Man kann aus einer gesetzlichen Krankenkasse nicht raus geworfen werden.

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Nach rauswurf aus gesetzl. KK - wie komme ich wieder hinein? bin mom privat, als student

Hallöchen,
man konnte bis zum 31.03.07 sehr wohl aus der gesetzlichen Versicherung ausgeschlossen werden, jedoch nur wenn man als freiwilliges Mitglied die Beiträge nicht gezahlt hat. Die Dauer des Ausschlusses bezog sich jedoch "nur" auf die Zeit der freiwilligen Versicherung. Sobald sie wieder versicherungspflíchtig wurden. Als Student zählst du allerdings zum versicherungspflichtigen Personenkreis wenn du unter 30 Jahre bist, das 14. Fachsemester noch nicht vollendet hast und an einer anerkannten deutschen Hochschule immatrikuliert bist. Als eingeschriebener Student auf den das oben erwähnte zutrifft MUSST du dich sogar gesetzlich versichern , es sei denn du hast dich zu Beginn des Studiums von der Krankenversicherungspflicht als Student befreien lassen. Dann bist du für immer versicherungsfrei während der Dauer eines Studiums. Sobald das Studium vorbei ist und eine anderweitige Versicherungspflicht eintritt kannst du auch wieder gesetzlich versichert werden. Da du als Student zur Zeit privat versichert bist musst du dich wohl von der Versicherungspflicht haben befreien lassen, denn sonst dürfte dich die gestezliche Kasse nicht ausschließen und die Private dürfte dich gar nicht versichern.
Prüf das am besten nochmal nach bei deiner letzten gesetzlichen Kasse.
Ich hoffe ich konnte dir helfen. Du kannst dich natürlich melden falls du noch eine Frage hast.Ich versuch so gut es geht zu helfen.
ab 01.04.07 gibt es die Gesundheitsreform. Ab 01.04.07 darf kein freiwillig Versicherter mehr wegen Beitragsrückstand aus der gesetzlichen Kasse ausgeschlossen werden sondern wird in den niedrigsten Tarif eingestuft, in der man nur noch Notfallbehandlung durch die Kasse bezahlt bekommt.
Die Regelungen bezüglich der Befreiungen von der Versicherungspflicht bestehen natürlich weiterhin Sozialgesetzbuch Fünftes Buch SGB V).