Nach drei reklamationen innnerhalb garantiezeit geld zurückfordern digitalkamera zurückverlangen
Die Kamera ist jetzt zum 3.Mal während der 3-jahrigen Garantiezeit beim Hersteller. Er bietet mir nochmal einen Austausch für das gleiche Gerät oder ein neueres und besseres Modell, da schon drei mal repariert, oder den "Zeitwert" von nur 69,-€. Der Neupreis lag im Mai 2004 bei 259,- €. Ich hätte gerne den Preis in voller Höhe erstattet, da ich kein Vertrauen mehr in diese Marke habe. Was kann ich tun? Habe ich ein Recht den Betrag erstattet zu bekommnen.D.
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Kann ich nach drei Reklamationen innnerhalb der Garantiezeit das Geld zurückfordern für eine Digitalkamera zurückverlangen?
hier ist der link dazu:
http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/beratung/verbraucherrecht/kaufrecht.html
den zeitwert ersetzen zu wollen ist ein trick des herstellers mit dem er noch ein allerletztes mal versuchen will, nicht den vollen betrag zu erstatten da er nun davon ausgeht, dass sein 'guter ruf' bei ihnen sowieso schon ruiniert ist. gehen sie zu einem rechtsanwalt und lassen sie dort ein mahnschreiben aufsetzen. das hat 2 vorteile: sie bekommen ihr geld zurück und der anwalt lässt sich sein honorar vom hersteller bezahlen.
Nicht automatisch da die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist und er selber festlegen kann, wie seine Garantieleistung aussieht. Lies Dir am besten die Garantiebedingungen durch, die liegen eigentlich jedem Produkt bei.
Etwas anderes wäre es, wenn die Kamera innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung 3 mal kaputt geht, aber danach war ja nicht gefragt.
Die Antwort hängt wirklich davon ab, wieviel Zeit vergangen ist. Du schreibst "Die Kamera ist jetzt zum 3.Mal während der 3-jahrigen Garantiezeit beim Hersteller".
Nochmal: Die Garantie ist FREIWILLIG, da hast Du nur Ansprüche gegen der Hersteller, keine Gegen den Händler. Die Gewährleistung ist PFLICHT und demnach kannst Du Geld zurück fordern und hast Ansprüche gegen den Händler. Die Gewährleistung beträgt aber nur 24 Monate und nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um.
Also.wie alt ist Deine Kamera denn nun?
Rein rechtlich hast du bereits nach dem 2. Fehlversuch das Recht, dein Geld für das Produkt wiederzuverlangen.