Nach bgh urteil 09 12 08 pendlerpauschale automatisch zurück steuerklärung angegeben

Nein, natürlich nicht. Der BGH war mit einer diesbezüglichen Angelegenheit nicht befaßt.

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Gibt es jetzt nach dem BGH Urteil 09.12.08 die Pendlerpauschale automatisch zurück, wenn sie in der Steuerklärung angegeben war

Nein.
Das Urteil wird interpretiert und ausgelegt. Wenn es auf Grund des Urteils dann zu einer Erstattung kommt, läuft dies dann aber den behördlichen. Etwas gutes muss die deutsche Bürokratie ja auch haben.
ja, wenn der Bericht stimmt:
http://www.n-tv.de/1065552.html
Ja. Die alte Regelung gilt jetzt laut Finanzministerium bis Ende 2009 weiter, zwischen Januar und März darf man mit Rückzahlungen der Finanzämter rechnen.
Bundesverfassungsgericht: Millionen Berufstätige bekommen alte Pendlerpauschale zurück - SPIEGEL ONLINE
Grundsätzlich sollte man automatisch Geld bekommen.
Das funktioniert aber nur, wenn du die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in die Steuererklärung eingetragen hast und der Steuerbescheid insoweit vorläufig war.
Es gehen also diejenigen leer aus, die ihre Steuererklärung zu früh abgegeben haben.