Nach abgabe eidesstattlichen versicherung erstmal keine besuche gerichtsvollzieher mehr

ein Bekannter von mir hat eine Ladung zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung beim örtlichen Gerichtsvollzieher. Da wird er wohl auch hingehen , naja, jedenfalls meinte er heute zu mir dass er froh ist wenn er es hinter sich habe weil die Abgabe der EV für ihn bedeute dass er erstmal Zeit hätte sein Leben zu Sortieren und in eine Schuldnerberatung gehen würde. Denn nach der Abgabe würde ihn der Gerichtsvollzieher ja erstmal 3 Jahre zufrieden lassen, auch mit Vollstreckungen aus anderen Forderungen weil er ja dann wisse dass bei ihm nichts zu holen wäre. Stimmt das wirklich? Macht man ihm das wirklich so leicht dass er dann 3 Jahre Ruhe hat?

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Nach Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung erstmal keine Besuche vom Gerichtsvollzieher mehr?

Ja, dann hat er erst mal Ruhe.
Nur deswegen sollt man aber keine EV abgeben. Die Nachteile daraus überwiegen deutlich