Nach 4 jahren autohändler verklagen geht

Ich habe vor 4 Jahren einen VW Golf 6 als Jahreswagen gekauft.Laut Kaufvertrag: " unfallfrei ". Wollte mir jetzt einen neuen Golf 7 kaufen. Auto wurde per PC beim VW Händler geschätzt und es stellt sich raus , das ca.3 Wochen vor dem Kauf , der Wagen einen Unfall hatte und er bei VW repariert wurde.Der Händler konnte das heute in irgendeiner Liste feststellen. Somit ist er ein Unfallwagen.Deshalb will er jetzt weniger zahlen. Also hat man mich damals hinter´s Licht geführt. Kann ich dagegen angehen-nach 4 Jahren?

10 Antworten zur Frage

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Nach 4 Jahren Autohändler verklagen-geht das?

.nach VIER Jahren? Gefühlte Chance tendiert gegen Null.
Nach 4! Jahren,sind die Chancen äusserst gering, und, falls Du eine Civilklage anstrebst, würde Dich ein Anwalt mehr kosten, als Du annimmt.
Sonnigen Sonntagsgruss an dich, liebe Mishiko! Chiara
Stellt sich erst nach dem Kauf des Gebrauchten heraus, dass die Versicherung der Unfallfreiheit nicht wahrheitsgemäß erfolgt ist, muss nachgewiesen werden, ob es sich hierbei um eine arglistige Täuschung gehandelt hat, oder der Verkäufer tatsächlich nichts von den Unfallschäden wusste. Dies ist entscheidend bei der Frage, ob eine Rückabwicklung des Autokaufs rechtmäßig ist. Die Bewertung kann unterschiedlich ausfallen, je nachdem, ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Verkäufer handelt.
Gewerbliche Verkäufer müssen Vorschäden festhalten
Besonders kritisch ist die Situation bei gewerblichen Verkäufern, da diese zwölf Monate für etwaige Mängel haften müssen. Wichtig ist natürlich, dass der Schaden bereits vor der Fahrzeugübergabe an Sie entstanden ist. Ist dies geklärt, muss die Frage beantwortet werden, ob Ihnen der Händler die Schäden bewusst verschwiegen hat. Wusste er von den Schäden, deuten Gerichte dies als arglistige Täuschung, und Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten, berichtet "auto.de". Bei Autohäusern gewisser Größe gilt dieses Urteil sogar dann, wenn dort versäumt wurde, den Gebrauchtwagen beim Ankauf einer Sichtprüfung zu unterziehen. Gewerbliche Autoverkäufer haben bei der Annahme eines neuen Fahrzeugs eine Prüfungspflicht, in deren Rahmen alle Vorschäden festgehalten werden müssten.
Unfallfreiheit - Vorschäden dürfen nicht verschwiegen werden
Hier die Anfechtungszeit wegen arglistiger Täuschung
§ 124 BGB Anfechtungsfrist - dejure.org
das Problem ist das du einen Anwalt brauchst. Und der ist nicht Billig. Und dann ist die zeit 4 jahre noch gegen Dich. Ich würde das ruhen lassen weil der aufwand mit dem Resultat wiegt sich nicht auf.
Der Meinung bin ich ebenfalls, liebe Erna
Betrug dieser Art ist nicht nach 4 Jahren verjährt. Der Vorgang ist etwas kompliziert, weil die vier Jahre natürlich keinen Folgeschaden gebracht haben, der Wagen fuhr also und fuhr und fuhr. Aber der Betrug steht jetzt fest, vier Jahre nach dem Vorgang hast du nun sogar einen materiellen Schaden. Was sehr wenig kostet und die Sache wert ist, vielleicht sogar gratis über die Bühne geht, wäre, wenn du jetzt ein anwaltschaftliches Beratungsgespräch in der Sache führst. Ein erfahrener Anwalt sagt dir mehr, als alle hier in COSMiQ versammelten Antworten, inklusive meiner hier.
Vergiss es und erspare dir auch einen Rechtsanwalt - denn es wird sich sowieso niemand dafür interessieren wollen, da der "Wert" zu gering ist - falls es vor's Gericht geht.
Hallo, verklagen kannste den Autohändler schon. Bdenke aber, daß Du Deinem schlechten Geld möglicherweise gutes hinterherwirfst. Kommt auf den Wertverlust an. Versuche, Dich möglichst gütlich mit dem Verkäufer zu einigen. Zudm kann die Sache verjährt sein - deswegen mal beim ADAC oder bei Deiner Versicherung erkundigen. mfgo
Verschweigen eines Unfallschadens | AutoKaufRecht
Unfallschaden verschwiegen wie sieht die Rechtslage aus? : Audi A6 4F
Gebrauchtwagenkauf – Anfechtung des Kaufvertrags wegen Unfallschaden und Verjährung - RA Kotz
§ 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag - dejure.org
§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung - dejure.org
Abkürzung der Verjährungsfrist in Gebrauchtwagen-AGB | AutoKaufRecht
Mache eine Strafanzeige wegen vorsätzlichem Betrug und warte erst einmal ab, wie sich das entwickelt. Wenn nichts dabei rauskommt, vergiss die Zivilklage.
Es geht auch ohne Rechtsanwalt, schreibe der Staatsanwalt eine Anzeige wegen Verdacht des Betruges und Verschleierung, die werden dann schon tätig wenn noch die Möglichkeit besteht, kostet nichts