Mündliches vorkaufsrecht

Eigentümer haben mit potenziellen Käufern einer Immobilie ein "mündliches Vorkaufsrecht" vereinbart. Existiert so etwas innerhalb einer Rechtsgrundlage?

3 Antworten zur Frage

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Gibt es ein "mündliches Vorkaufsrecht"?

Selbst ein schriftlicher Vorvertrag ist nicht das Papier wert, worauf er geschrieben ist.
ALLE Immobiliengeschäfte müssen notariell verbrieft sein, damit sie Rechtsgültigkeit erlangen.
Aus einem schriftlichen Vorvertrag, der ohne Notar geschlossen wurde, kann der Käufer keine Kaufrechte und der Verkäufer keine Verkaufsrechte geltend machen; allerdings können trotzdem Schadensersatzansprüche entstanden sein, wenn sich einer auf diesen Vorvertrag verlassen hat.
Nein, ein mündlich eingeräumtes Vorkaufsrecht entspricht nicht einem dinglichen Vorkaufsrecht
Muss im Grundbuch eingetragen sein!
Nur in Griechenland nicht, da es dort keine Grundbuch oder vergleichbares gibt. Dort gilt wahrscheinlich auch das mündliche Vorkaufsrecht.
MÖGLICH Allerdings wäre es dann dinglich wenn es im Grundbuch steht