Möchte öffentlichen wlan hotspot betreiben lassen dsl provider
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Ich möchte einen öffentlichen WLAN Hotspot betreiben – lassen das die DSL-provider zu?
Das wird dich in den Ruin stürzen. Kannst du dir vorstellen, wie viele sich mit ihren Notebooks in deine Nähe setzen und Lieder oder Filme illegal über Tauschbörsen herunterladen? Dabei sind sie völlig anonym, denn niemand weiß, welche MAC-Adresse zu welchem Notebook, bzw. welcher Person gehört. Irgendwann steht die Justiz vor deine Tür und sagt "Guten Tag".
Den Provider betreffend dürfte das wenig interessieren, da dein Vorhaben ja nicht kommerziell ist.
Die einzige Möglichkeit wäre, du schließt mit T-Com einen Vertrag zum betreiben eines Telekom Hot-Spots ab. Zugang wird dann nur Personen mit T-Online Anschluss gewährt, deren Aktivität aufs kleinste Detail aufgezeichnet wird. Genau wie am Flughafen.
Hups, falsch. Sollte eine ergänzende Antwort werden.
Kommt auf den Bereich, indem du es betreiben willst an.
Einen "großen" Hotspot würde ich nicht machen, aus den o.g. Problemen.
Eine kleine Lösung, für ein Cafe o.ä. ist weniger ein Problem. Da kann man dann mit den Geräten arbeiten, die die Provider zur Verfügung stellen und die Reichweite begrenzen.
Allerdings würde ich den Hotspot verschlüsseln. Kunden, die Interesse am WLAN haben, können sich ja dann bei dir die benötigten Daten abholen.
Oder du besorgst ein paar USB Sticks, die du an deinem HotSpot anmeldest. Ist dieses erfolgt, schaltest du den Mac Filter ein und konfigurierst ihn so, daß nur noch diese Sticks auf den HotSpot zugreifen können.
Die Sticks kannst du gegen einen Pfand herausgeben.
Es gibt - wie immer - einige juristische Fallstricke bei der Eröffnung eines Hotspot.
Dein Provider hat die Nutzung des Anschlusses u.U. auf eine Einzelplatznutzung beschränkt. Wenn Du den Zugang der Öffentlichkeit öffnest, wärst Du vertragsbrüchig.
Zudem wurde ja schon angesprochen, dass illegale Handlungen aber auch Vertragsschlüsse über Deinen Zugang zunächst auch Dir zugerechnet werden könnten. Es wurde vereinzelt schon von Gerichten entscheiden, dass ein Telefonkunde für die Nutzung von Mehrwertdiensten über seinen Anschluss haftet, auch wenn er selber den Dienst gar nicht genutzt hat.
Es bleibt abzuwarten, ob Gerichte ähnlich auch bei Hostpotbetreibern entscheiden werden. Ich halte das zwar für unwahrscheinlich, aber in Erklärungsnöte ggü. der Justiz kannst Du schon geraten.
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