Mythos fakt kapitän geht immer schiff unter

Woher kommt der "Spruch"? Entspricht er der Wahrheit? Wenn mögl mit Quellen belegen,

13 Antworten zur Frage

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Mythos oder Fakt? Der Kapitän geht immer mit seinem Schiff unter

ob er immer mit seinem Schiff untergehen muss weiß ich nicht, aber zumindest verlässt er als Letzter das Schiff
gesetzlich geregelt für Schiffe unter deutscher Flagge im Handelsgesetzbuch
§ 517 HGB
Vom Beginn des Ladens an bis zur Beendigung der Löschung darf der Kapitän das Schiff gleichzeitig mit dem Steuermann nur in dringenden Fällen verlassen; er hat in solchen Fällen zuvor aus den Schiffsoffizieren oder der übrigen Mannschaft einen geeigneten Vertreter zu bestellen.
Dasselbe gilt auch vor dem Beginn des Ladens und nach der Beendigung der Löschung, wenn das Schiff in einem nicht sicheren Hafen oder auf einer nicht sicheren Reede liegt.
Bei drohender Gefahr oder wenn das Schiff sich in See befindet, muß der Kapitän an Bord sein, sofern nicht eine dringende Notwendigkeit seine Abwesenheit rechtfertigt.
Ausserdem im Seemanns Gesetz
§ 28 SeemG
Bordanwesenheitspflicht
1Das Besatzungsmitglied ist auch während seiner dienstfreien Zeit zur Anwesenheit an Bord verpflichtet, soweit ihm nicht der Kapitän oder der zuständige Vorgesetzte Erlaubnis zum Verlassen des Schiffs erteilt hat. 2Die Erlaubnis darf dem Besatzungsmitglied nicht verweigert werden, soweit ihm ein Anspruch auf Landgang gemäß § 61 zusteht.
Bei Seegefahr, insbesondere bei drohendem Schiffbruch, darf das Besatzungsmitglied das Schiff ohne Einwilligung des Kapitäns nicht verlassen, solange dieser selbst an Bord bleibt.
2) Bei Seegefahr, insbesondere bei drohendem Schiffbruch, darf das Besatzungsmitglied das Schiff ohne Einwilligung des Kapitäns nicht verlassen, solange dieser selbst an Bord bleibt."
Umpf, das ist hart!
Ich dir! Wenn du jetzt noch die Quelle ergänzt ist die AW perfekt und entspricht sogar den Guidelines
steht doch oben
§ 517 HGB und § 28 SeemG
Das sind deutsche Gesetze.
Bei einer Totalhavarie auf See gilt das Gesetz: Rette
sich, wer kann. Das gilt auch für den Kapitän. Nach
internationalem Seerecht macht sich also ein Kapitän
in keiner Weise strafbar, der bei sinkendem Schiff als
erster in die Rettungsboote steigt. Zwar gilt das ungeschriebene
Gesetz, daß die Mannschaft und natürlich
auch der Kapitän dabei den Passagieren und speziell
den Frauen oder Kindern einen Vortritt läßt, aber wie
diverse Vorfälle mit italienischen Passagierdampfern
der letzten Jahre zeigen, darf man auf diese Tradition
nicht immer bauen.
Quelle
Auskunft der Wirtschaftsbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, Abteilung Hafen und Luftverkehr
Das es nicht immer so ist , siehe folgenden Link. "Der Kapitän ging zuerst von Bord" - Die Anklage der Überlebenden des Fährunglücks
Der Kapitän bzw Kommandant verlässt als letzter das Schiff, da kann es natürlich passieren, das er dabei mit unter geht, wenn er nicht schnell genug ist. Aber man kann das auch auf die psychische Seite beziehen, für die Kommandaten ist ihr Schiff etwas sehr persönliches, das sie sehr lieben und darum kann man sagen, er geht mit dem Schiff unter, denn es tut ihm in der Seele weh, wenn er sieht wie sein Schiff versinkt
der kapitän geht als letzter von bord,so heisst es.
deine interpretation ist einfach falsch,da brauch ich keinen link zu.
Der Kapitän geht als Letzter von Bord. Manchmal reicht aber eben die Zeit nicht dazu.
Der Kaptitän geht als letzter vom schiff, da er dabei oft stirbt, ist der trugschluss entstanden, wer würde immer mti seinem schiff untergehen.
der kapitän ist doch nicht lebensmüde und stirbt mit den schiff
wer zuletzt stirbt ist auch tot. der kapitän wäre bescheuert, wenn er die möglichkeit zur rettung hätte, und diese nicht nutzen würde.
was würde seine lebensversicherung dazu sagen?
Ich fliege immer rechtzeitg mit der Rettungskapsel weg wenn ich mein Raumschiff wieder in einen Asteroiden geflogen habe.
Wäre es dir lieber wenn ich elendig untergehe?


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