Muß vater unterhalt zahlen

Ich bin jetzt 25 Jahre alt und Studentin. Ich gehe nebenbei noch einer Teilzeitarbeit in der Gastronomie nach um die Miete für meine Wohnung aufzubringen. Mein Vater hat bisher immer mehr oder weniger pünktlich Unterhalt überwiesen, aber seit Februar hat er gar nicht mehr gezahlt. Schriftlich habe ich Ihn schon darauf hingewiesen, dass ich noch studiere und auch eine Imma-Bestätigung der Uni mitgeschickt. Der Brief kam mit dem Vermerk: "vom Empfänger nicht angenommen" zurück. Muß erüberhaupt noch Unterhalt zahlen?

1 Antworten zur Frage

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Muß mein Vater noch Unterhalt zahlen?

Theoretisch JA! Da du noch nicht wirtschaftlich selbstständig bist. Wenn ich mich nicht irre muss er sogar bis zum 27. Lebensjahr zahlen. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich dir diesbezüglich ein Beratungsgespräch beim Anwalt empfehlen.
Grundsätzlich besteht die Unterhaltspflicht im Rahmen der Minderjährigkeit. Den minderjährigen unverheirateten Kindern stehen volljährige unverheiratete Kinder allerdings bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gleich, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sie sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, vgl. § 1603 Abs. 2 S. 3. Darüber hinaus sind auch volljährige Kinder unterhaltsberechtigt, soweit sie außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten, vgl. § 1602 Abs. 1 BGB. Letzteres ist z.B. im Rahmen der Ausbildung der Fall. Nach dem Gesetz wird also das minderjährige Kind in aller Regel als bedürftig angesehen, während bei dem volljährigen Kind bestimmte Umstände hinzutreten müssen, warum bei ihm eine Bedürftigkeit anzunehmen ist.
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Zur Ausbildung gehört auch das Studium. Dein Vater ist allerdings berechtigt, den Fortgang des Studiums zu überprüfen und ggfs. den Unterhalt einzustellen, wenn er den Eindruck hat, dass du nicht erfolgrecih bist bei deinen Bemühungen.

Wie lange und wie hoch muß ein Vater Unterhalt an seinen volljährigen Sohn zahlen, der zu faul ist, arbeiten zu gehen?

Wenn du das wirklich nachweisen kannst, dass dein Junior zu faul ist zum Arbeiten, dann brauchst du gar nichts mehr zahlen, denn dann hat er seine Bedürftigkeit selbst verschuldet.
das was ich gelesen habe bis zum 25 jährgen geb.
aber der schwankenen politik lass ich mich gerne belehren
Ein volljähriges Kind hat keinen Anspruch mehr auf Naturalunterhalt , sondern nur noch auf Barunterhalt. Gegenüber volljährigen Kindern sind beide Eltern barunterhaltspflichtig, und zwar auch derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt.