Muß rechnung zahlen über 3 jahre zurück liegt angemahnt wird
2 Antworten zur Frage
Videos zum Thema
Muß ich eine Rechnung zahlen, die die über 3 Jahre zurück liegt und jetzt erst angemahnt wird?
Das kommt auf das genaue Rechnungsdatum an! Wenn z.b. das Rechnugnsdatum der 01.12.2005 war, dann verjährt die Rechnung am 01.01.2009
also nach 3 jahren und das erst zum ende des 3.jahres
ich meine zum ende des 3. kalenderjahres