Muß man quelle jedesmal avatar hinzufügen frage gestellt wird

Ich habe was von neuen Regeln gehört deshalb meine Frage.

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Muß man die Quelle jedesmal von Avatar hinzufügen , wenn eine Frage gestellt wird?

Urheberrechtlich geschützte Werke, die nicht den Mitgliedern selbst gehören: dazu zählen Bilder, Videos und Texte. Hier ist das UrhG zu beachten." Das UrhG unterscheidet nicht zwischen Bildern die in Antworten einmalig oder Bilder die als Avatar dauerhaft genutzt werden.
Support wird sicher nicht alle Avatare diesbez.prüfen,zumal die GL das Thema verifiziert haben.
Die Frage der Mitverantwortung des Betreibers stellt sich aber bei Avataren von bekannten Persönlichkeiten,deren Rechte hierdurch verletzt werden,zB Kanzlerin Merkel oder Justin Bieber.
" Abmahnung wegen Avatar im Forum"
Abmahnung wegen Avatar im Forum - Urheberrecht - JuraForum.de
https://www.juuuport.de/news/abmahnung-wegen-urheberrechtlich-geschuetztem-profilbild/
Abmahnung wegen Avatar-Bild?
Abmahnung wegen Avatar-Bild? « de.WordPress.com Forums
Was soll man machen wie z.B bei meinem Hund?
Wenn das Bild,das Du als Avatar nutzt dein eigenes ist und/oder für dieses Bild kein Urheberschutz besteht,Bsp.-Frühstücksbilder-kostenlos,d ann hast du ja niemandes Rechte verletzt.
frühstücksbilder kostenlos - ګووګل لټون
Guten Morgen GOI_GA.
fürs Frühstück.
Ich bin fertig.Flasche leer.HA.HA.
Eierlikör mit einem Spritzer Krischlikör,zum zweiten Frühstück?
Um Gottes willen!
Nicht früh morgens. für das Angebot.
Meli
und mein Hund ,brauche ich nicht mehr zu fragen, nehme die Antwort auch für mich
Wenn man ein bestimmtes Avatabild nehmen möchte, so sollte man vorher sich die schriftliche Genehmigung von demjenigen erbitten und dann kann nichts passieren. Hatte ich bei Lycos auch mal gemacht
Für die meisten Forennutzer ist ein zum Nick, also zum Benutzernamen, passender Avatar mindestens genau so wichtig wie ein gelungenes Posting.
Geeignete Vorlagen lassen sich im Internet mit Hilfe der einschlägigen Suchmaschinen leicht finden. Und so wimmelt es in Foren und anderen Angeboten nur so vor bunten Bildchen - und damit auch vor Verstößen gegen das Gesetz des Urheberschutzes.
Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Form diese Avatare öffentlich zugänglich gemacht werden. "So wie eine Zeitung nicht einfach ohne Einwilligung des Urhebers ein Bild nehmen und abdrucken darf, darf auch ein Internetuser nicht einfach hergehen und ein Bild auf seiner Homepage veröffentlichen, ohne den Rechteinhaber zu fragen.
hier mehr dazu.
Rechtliches Avatare
Nein.
Wäre eine Quellenangabe für den Avatar nötig, dann müsste das fest unter dem Avatar angegeben werden
Warum es nämlich keinen Sinn macht:
Wenn du deinen Avatar änderst, ständen in allen alten Posts falsche Quelleninformationen.
Habe zu meinen Profilbildern noch nie dazu geschrieben woher sie stammen, es sind aber auch keine Bilder aus dem Internet. Am besten man nimmt ein selbst fotografiertes Bild, dann hat man keine Probleme mit i-welchen Verstössen.
Profilbild - da gibt es sehr preiswerte gute Fotografien, kann sich dann ein passendes Bild aussuchen und lebt darüber stressfrei. Alles andere wäre mir, bezogen jetzt auf das Profilbild nicht eingefallen. Warum sich so etwas antun, die bekommt man für wirklich wenig Geld
Ich bin nicht sicher ob ich die Frage richtig verstehe, aber wenn das Avatar nicht sein eigenes Werk ist, darf man es überhaupt nicht verwenden, da man nicht die Rechte an diesem Bild hat. Daran ändert auch eine Quellenangabe nichts.
Demnach darf hier gar kein Bild mehr verwendet werden.
Es gibt auch Bilder im Internet bei denen der Urheber auf sein Recht verzichtet hat.
Bsp:
Google
Das Hochladen hier ist eher das Problem. Ein bloßer Link zu einem externen Bild ist ja keine Verwendung.
Demnach darf hier gar kein Bild mehr verwendet werden."
Prinzipiell ist das richtig, nicht nur hier sondern überhaupt allgemein im Internet darf man keine Bilder/Grafiken/Textte veröffentlichen, die nicht von einem selbst erstellt worden sind – es sei denn der Rechteinhaber verzichtet ausdrücklich auf seine Rechte und gibt die Werke zur Verwendung frei. Das ist aber jetzt auch nichts neues, das war schon immer so und dss sollte man auch wissen, wenn man im Netz unterwegs ist.
Schutzdauer für das Recht am eigenen Bild
Die Schutzdauer gilt zu Lebzeiten des Abgebildeten und noch 10 Jahre darüber hinaus. Ist die abgebildete Person verstorben, nehmen die Angehörigen hinsichtlich der ideellen Interessen die Rechte des Abgebildeten wahr, die Erben nehmen die etwaigen kommerziellen Rechte wahr.
Nach Ablauf der Zehnjahresfrist wird ein postmortaler Schutz nur in wenigen Ausnahmefällen gegeben sein.
Die Grenzen des postmortalen Schutzes zeigt auch die Entscheidung des BGH vom 05.10.2006 auf, siehe die Entscheidung zu kinski-klaus.de
lizenzfreie UND kostenlose Bilder - und dann noch genau nachlesen, wie die AGB sind
Bei manchen Foto-Communities muss man Mitglied werden und dann darf man die Bilder auf seiner Seite einbinden oder woanders einstellen.
piqs.de - Bilddatenbank, Bilder kostenlos und lizenzfreie Fotos
Regeln zur Verwendung der piqs.de Fotos - piqs.de - Bilddatenbank, Bilder kostenlos und lizenzfreie Fotos
Die 3 besten Webseiten für lizenzfreie Fotos und kostenlose Bilder – GIGA
Das Recht am eigenen Bild