Muß hoftor grundstück öffnen

Kann das auch zum Nachbar hin augehen? Grenze ich damit nicht dem Nachbar seine Rechte ein?

5 Antworten zur Frage

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Muß mein hoftor zu meinem Grundstück hin zu öffnen sein?

Nein. Du kannst sogar den ganzen Zaun entfernen.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch finden sich keine Regelungen zum Thema Einfriedung. Nach § 903 BGB gilt: „Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.“ Ein Eigentümer kann nach dieser Regelung sein Grundstück einzäunen, muss er aber nicht.
das ist doch gesetzlich geregelt in §§ 917 - 918 BGB
Ja , falls Du kein vertragliches und /oder grundbuchliches Wegerecht oder gar einen Nießbrauch hast.
Falls es nur IN RICHTUNG Nachbargrundstück aufgeht und nicht ewig offensteht und der dann nicht mehr raus- oder vorbeikommt , ist es wurscht.
nun du hast also eine öffnung in deinem grundstück, die direkt in ein anderes grundstück geht. du fährst also über sein grundstück.
d.h. ein tor zu ihm würde einer bebauung in sein grundstück darstellen.
wenn du ein haus hast, daß genau an der grenze gebaut wäre und die garagenausfahrt so wäre, das du nur zwei tore nach außen klappen kannst, wäre das noch möglich, den du kannst ja die tore wieder bis zur wand öffnen.
Ein solches Tor würde ja auf das Grundstück des Nachbarn führen, und das wäre doch wohl eher ungewöhnlich. Wer hat denn einen Eingang, der über das Nachbargrundstück führt? Wenn doch, dann gibt es dafür spezielle Abmachungen, Wegerechte usw. Davon abgesehen gibt es in der Regel keinen Grund, ein Tor nach außen öffnen zu lassen.