Muß arbeitgeber sich freiwilligen gkv sohnes beteiligen

Mein Sohn wurde wegen meines Verdienstes aus der gesetzlichen Krankenversicherung meiner Frau geworfen. Meine private Krankenversicherung nimmt ihn nicht, da bei ihm Verdacht auf Asthma besteht. So mußte ich ihn freiwillig gesetzlich versichern. Mein Arbeitgeber, der sich eigentlich an den Kosten zu 50% beteiligen müßte, da ich den Betrag der gesetzlichen KKV noch nicht ausgeschöpft habe, stellt sich nun auf den Stanpunkt nicht zahlen zu müssen. Er sieht sich nur verpflichtet zu zahlen, wenn das Kind in der gleichen Krankenversicherung versichert ist wie ich, was ja leider nicht möglich ist. Ist das rechtens? Wo genau finde ich die gesetzliche Grundlage

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Muß mein Arbeitgeber sich an der freiwilligen GKV meines Sohnes beteiligen?

Hab nach einiger Rechere die Grundlage gefunden.finde dort nicht die Anmerkung,dass man in derselben Versicherung versichert sein muss.
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch
§ 257
Beitragszuschüsse für Beschäftigte
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber als Beitragszuschuß die Hälfte des Beitrags, der für einen versicherungspflichtig Beschäftigten bei der Krankenkasse, bei der die Mitgliedschaft besteht, zu zahlen wäre, höchstens jedoch die Hälfte des Betrages, den sie tatsächlich zu zahlen haben. Bestehen innerhalb desselben Zeitraums mehrere Beschäftigungsverhältnisse, sind die beteiligten Arbeitgeber anteilig nach dem Verhältnis der Höhe der jeweiligen Arbeitsentgelte zur Zahlung des Beitragszuschusses verpflichtet. Für Beschäftigte, die Kurzarbeitergeld oder Winterausfallgeld nach dem Dritten Buch beziehen, ist zusätzlich zu dem Zuschuß nach Satz 1 die Hälfte des Betrages zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten bei der Krankenkasse, bei der die Mitgliedschaft besteht, nach § 249 Abs. 2 Nr. 3 als Beitrag zu tragen hätte.
Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder auf Grund von § 6 Abs. 3a versicherungsfrei oder die von der Versicherungspflicht befreit und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind und für sich und ihre Angehörigen, die bei Versicherungspflicht des Beschäftigten nach § 10 versichert wären, Vertragsleistungen beanspruchen können, die der Art nach den Leistungen dieses Buches entsprechen, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuß. Der Zuschuß beträgt die Hälfte des Betrages, der sich unter Anwendung des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkassen vom 1. Januar des Vorjahres und der nach § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 232a Abs. 2 bei Versicherungspflicht zugrunde zu legenden beitragspflichtigen Einnahmen als Beitrag ergibt, höchstens jedoch die Hälfte des Betrages, den der Beschäftigte für seine Krankenversicherung zu zahlen hat. Für Personen, die bei Mitgliedschaft in einer Krankenkasse keinen Anspruch auf Krankengeld hätten, sind bei Berechnung des Zuschusses neun Zehntel des in Satz 2 genannten Beitragssatzes anzuwenden. Für Beschäftigte, die Kurzarbeitergeld oder Winterausfallgeld nach dem Dritten Buch beziehen, gilt Absatz 1 Satz 3 mit der Maßgabe, daß sie höchstens den Betrag erhalten, den sie tatsächlich zu zahlen haben. Absatz 1 Satz 2 gilt.
Er muss es wirklich nicht zahlen denn es ist normal nur im familienverband als einheit versicherbar wenn es bei einer versicherung ist und dafür muss er anteilig zahlen,denn da ist ja auch sein arbeitnehmer.Die versicherung deines sohnes kann die firma nicht als prämienzahler anführen da kein vertrag zwischen deiner Fa.und ihn besteht.Den § kann ich dir nicht sagen aber du findest es bei den gesetzesbestimmungen der öffentlichen sozialversicherungen unter verpflichtungen des arbeitgebers versuche per e-mail.Zusätzlich müsste man bei der gewerbekammer unterlagen zu bekommen sein.
Aber ist das nicht eine Gesetzeslücke? Ich mein wo ist denn hier die Gerechtigkeit.
Zudem hab ich von meinem Versicherungsvertreter gehört, dass es bei anderen Arbeitgebern bei denen die Kinder in anderen Versicherungen versichert sind noch nie Probleme mit der Kostenerstattung gab.
Nun ich glaube es kann sich nur im privatversicherungsberreich geben,denn wie ich schon sagte unsere prämien sind ausgerichtet dass bei alleinverdienern die frau und kinder mitversichert sind und ansonsten bei der person die das sorgerecht hat und dessen kind bei ihm ist.Wenn beide verdienen und verheiratet sind dann kann man selbst entscheiden bei wem es versichert ist.
noch mal hallo,nur zum Verständniss, deine Frau arbeitet und ist gesetzlich Krankenversichert?
Genau, d.h. derzeit ist sie wieder im Mutterschutz. Aber mein Sohn ist bei ihr nicht versicherbar. Bzw. die Krankenversicherung hat ihn quasi nach dem letzten Einkommenscheck rausgeschmissen