Mitbewohner wirft katze aus wohnung kommt nicht

Vor ein paar Monaten hab ich mir eine Katze zugelegt. Mit einverständniss meiner beiden Mitbewohner. Der Kater war von beginn an schwierig. Er ist sehr temperamentvoll und selbst nach der Kastration immer noch sehr aufgedreht. Er ging den anderen beiden deshab schon nach kurzer Zeit stark auf die Nerven. Natürlich hat der Kater auch ab und an mal reingemacht, aber seltsamerweise immer auf Wäsche oder das Bett von nur einem Mitbewohner. Bei mir kam das auch vor aber weit seltener. Vor zwei Tagen pisste die Katze wieder auf die Wäsche des einen. Dieser nahm anschließend die Katze und warf sie nach draußen. Seitdem ist die Katze verschwunden und ich glaube nicht, dass sie wieder kommt. Sie war nämlich noch nie draußen. Jetzt zu meiner Frage. Wenn es hart auf hart geht will ich gegen ihn rechtlich vorgehen. Er zeigt null verständnis und sagt es is im scheißegal wo diese Katze jetzt ist. Diese Katze ist aber mein Eigentum in welches ich auch Arztkosten gesteckt habe oder sonst auch Geld ausgegeben habe. Habe ich gegenüber ihn irgendwelche Ansprüche? schonmal für die Mühe des Nachdenkens

8 Antworten zur Frage

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Mitbewohner wirft meine Katze aus der Wohnung und jetzt kommt sie nicht wieder.

als erstes solltest Du Dich nach dreussen und das arme Viecht suchen. wenn der noch nie draussen war, kommt der wahrscheinlich überhaupt nicht klar und hat sich irgendwo verkrochen und/oder wurde den anderen Katzen verdroschen.
als nächstes kannste Dir schon mal ne neue WG suchen. wenn Ihr Euch gegenseitig verklagen wollt, hat das Ganze eh keinen Sinn mehr.
anzeigen kannst Du Deinen Mitbewohner wahrscheinlich wegen Sachbeschädigung. rein rechtlich sollte das so gesehen werden, als hätte er Deinen Fernseher aus dem Fenster geworfen. welche Ansprüche Du dann zivilrechtlich geltend machen kannst und ob sich das lohnt, solltest Du mit nem Anwalt besprechen
Da liegt das Problem, den finde ich nie wieder. Der kann weiß Gott wo sein. Wenn sich Katzen verkriechen dann findest du die nie. Heißt aber nicht, dass ich nicht suche.
Das mit dem ausziehen is s hin geklärt. Ich zieh Ende des Monats zu meiner freundin
jo. dann lass ihn halt irgendwo verrecken und suche/rufe ihn nicht
Du hast Zivilrechtliche und Strafrechtliche Ansprüche.
Zivilrechtliche:
Hier hast du einen Anspruch aus § 823 BGB
Dieser Schützt dein Eigentum für dem unbefugten einwirken von Dritten. Dadurch das dein Mitbewohner deiner Katze aus dem Haus geworfen hat und sie nun nicht wiederkommt hat er dein Eigentum verletzt. Auch kann man über eine sittenwirdige Schädigung § 826 BGB nachdenken. Ob es gegen die guten Sitten verstoßend ist, ein Katze aus dem Haus zu werfen, weil sie das Eigentum des anderen verschmutzt hat, soll ein anderer entscheiden. Andere Ansprüche im Zivilrecht kann man zwar andenken, sind aber zu abwegig für die Praxis.
Strafrechtliche Ansprüche:
Hier würde mir der Diebstahl § 242 StGB einfallen. Die Katze darf nur sein Eigentümer aus dem Haus werfen. Da der Mitbewohner kein Eigentümer war, durfte der das nicht und hat sich so als Eigentümer aufgespielt. Auch ist die Sachbeschädigung §303 StGB anzudenken. - Ja deine Katze ist rechtlich gesehen eine Sache auch wenn man es nicht so richtig wahr haben will - dies bringt uns dann zu einem üblen Ergebnis.
Andere Ansprüche im Strafrecht kann man in der Klausur anprüfen, sind aber für die Praxis zu abwegig würde ich sagen.
Ergebnis:
Ich würde zu einem Zivilrechtsanwalt gehen mit dem du die Sache regelst. Am Ende, fals die Katze nicht wiederkommt, muss er dir den Schaden ersetzen den du dadurch erlitten hast das du die Katze nicht mehr hast. ABER ACHTUNG damit ist nur der Wert gemeint.
Das heißt: Der Mitwbeohner wird dir die Anschaffungskosten der Katze auf jeden fall ersetzen müssen.
Inwiefern du die Arztkosten ersetzt bekommen kannst ist fraglich. Es handelt sich dabei um eine Kastration, eine OP die meines Wissens nicht unbedingt durchgeführt werden muss, sondern nur vom Eigentümer der Katze für gut befunden wird, weil die Katze dann leichter erträglich ist. Es handelt sich somit um eine Luxusaufwendung, die man nicht unbedingt ersetzt verlangen kann. Aber auch das ist, wie oben schon angesprochen Tatfrage. Und das soll der Anwalt bzw Richter entscheiden.
Ich hoffe dir einen kleinen Überblick gegeben zu haben.
Ein Kater macht so etwas gern wegen gewisser Rivalität oder sagen wir einfach.bei deinem Mitbewohner ist der Wurm drin und der Kater hat das eher gemerkt als du. Klagen kannst du natürlich aber es wird keinen Richter wirklich interessieren. Hier interessieren noch nicht mal gefährdete Menschen.wieso sollte sich da einer für deinen Kater interessieren?
Suche dir neue Mitbewohner oder WG und lass es gut sein. Mit Menschen belastest du nur deine Nerven. Das lohnt sich nicht. In dieser Ich Gesellschaft ist man immer irgendwie auf der Flucht und bei solchen Menschen wird es auch nicht besser. Deshalb wird sich auch die Selbstjustiz vieler immer mehr erhöhen. Das ist Deutschland. Hier wird sich in Zukunft vieles von selbst erledigen.
rechtlich vorgehen hilft nur, wenn der typ besonders reich ist und du dir erhoffst nen batzen geld abzubekommen --- aber ich denke darum gehts nicht
und alles andere bringt beim klagen die katze nicht zurück
einfach ne suchaktion starten.
Nimm die Scheiße von deinen Kätzchen, schmiere es diesen Hässlichkeiten ins Gesicht, such deine eine Katze draußen und dann verschwindet von dort und sucht euch tierliebe , gibts genug.
Du solltest noch mal im Haus im Garten, bei den Nachbarn suchen.
Das erste wenn ein Stubenkater nach draussen soll ist, Schutz suchen.
Dreh noch mal jeden Stein um und schau nach.
Das rufen nicht vergessen.
Ja und wer solche Mitbewohner hat, braucht keine Feinde mehr.
Ich schätze Du wohnst in einer stark bewohnten Gegend.
Umso mehr solltest Du jetzt auf die Suche gehen.
Auch nach einer Wohnung, wenn Du ihn wieder hast.
Da du nur von Kosten schreibst, kann sie dir nicht wichtig gewesen sein.


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warum bekommen pinguine keine kalten füße?

- Kampf oder beim Laufen, können sie überschüssige Wärme nicht schnell genug über ihr Federkleid abgeben. Es kann dann -- Institut & F. A. Brockhaus AG hahaha das hast du bestimmt aus der Werbung oder ^^ warum können fische unter wasser -


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Wer kennt schöne Katzenbilder?

- übersehen @LtD: rechts unten ist sie versteckt @ Mambo: "Katzenbilder" - vornehme Umschreibung - Katze? Heißt die etwa *? LtD Eine schwarze Katze, gar nicht zu übersehen @LtD: rechts unten ist sie versteckt @ -- org/areas/gallery/mythology/africa/egyptian/bastet.html) Und hier kommt das schönste Katzenbild überhaupt. Es ist von Ferdinand -- und heißt "Der Kuss der Sphinx" und war gerade in einer Ausstellung symbolistischer Malerei in Wien zu sehen. Ich hoffe, -


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Alkohol am Steuer mit 20 Jahren

- suchen im NET. Warum? Weil es einzig und allein an den Staatsanwalt liegt. Der hat so einen riesigen Handlungsspielraum, dass -- führt. Muss man dieses Aufbauseminar auch machen wenn man nicht mehr in der Probezeit ist? oder nur wenn man in der Probezeit -- Staatsanwaltes was und ob es jetzt sonst noch ne Strafe gibt.es kommt auch immer drauf an was man bei der Polizei für nen Eindruck -