Mitarbeiterin aok arbeitsamt mitteilen urlaub

ich wollte mal nachfragen ob eine mitarbeiterin der gesetzlichen krankenkasse dem arbeitsamt mitteilen das ich im urlaub war? gild hier nicht § 203 stgb?

2 Antworten zur Frage

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Darf eine mitarbeiterin der aok dem arbeitsamt mitteilen das ich im urlaub war?

ähm ja bin ich mir nicht so sicher, könnte auch unter Rechtshilfe und stehen! sogenau weiß ichs net!
Aber die Frage ist, doch wieso es dich stören sollte! Du darfst doch ruhig in den Urlaub
Die Zusamenarbeit zwischen Krankenkassen und Arbeitsamt und zwischen Banken und Abeitsamt sind leider auf eine große Transparenz ausgerichtet. Die Krankenkassen teilen dem Arbeitsamt auch mit, ob Beiträge aus einer Beschäftigung gezahlt werden, die du evtl. nicht gemeldet hast. Urlaub musst du bei Arbeitsamt vorher anmelden, also kann dich das nur stören, wenn du es nicht getan hast.
das beantwortet leider meine frage nicht! es geht um den § 203 stgb, worin das ganze gesundheitssytem mit der schweigepflicht eingebunden wird!
es kann doch nicht sein das persönliche angaben und daten für einen persönlichen rachefeldzug mißbraucht werden!
das beitrags- und mitgliedsdaten miteinander verglichen werden dürfen ist mir schon klar, aber wo hat das ganze seine grenzen?