Mindestalter internet vertragsabschlüsse
Mein Sohn ist 14 Jahre und hat unbeabsichtigter Weise einen Vertrag für ein Abo per Internet abgeschlossen. 7 Euro im Monat zahlbar 1 Jahr mit einer Laufzeit von 2 Jahren. Ist dieser Abschluss rechtskräftig? Wir haben jetzt Post vom Rechtsanwalt mit der Forderung von 123 Euro erhalten. Die Rechnungen und Mahnungen gingen an seine e-mail-adresse. Dort wurden diese als Spam erkannt und herausgefiltert und nach 2 Wochen automatiosch gelöscht. Jetzt habe ich Bedenken diese Summe zu zahlen, da ich nicht sicher bin, ob dieses "Abo" überhaupt rechtskräftig ist.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen
5 Antworten zur Frage
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Gibt es ein Mindestalter für Internet-Vertragsabschlüsse?
Verträge können nicht von Minderjährigen abgeschlossen werden. Sollten sie doch abgeschlossen werden, sind sie ungültig und es besteht kein Anspruch auf dich/deinen Sohn.
mit 18 darf man erst verträge abschließen. also ist der vertrag nicht rechtsgültig.
Beide Antworten sind so nicht ganz richtig.
Richtig ist:
Kinder/Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren dürfen und können gültige Verträge abschließen. Selbst unter 7 Jährige dürfen dies unter ganz bestimmten Umständen bereits.
Da diese Problematik auf der Internetseite elternimnetz.de
http://www.elternimnetz.de/cms/paracms.php?site_id=5&page_id=115
hervorragend erklärt wird, zitiere ich hier komplett daraus:
"Geschäftsfähigkeit
Kinder und Jugendliche kaufen gern ein. Sie wollen selbst entscheiden, wofür sie ihr Taschengeld, ihr Geldgeschenk, ihren Lohn ausgeben. Da ihre Kaufkraft nicht gering ist, werden sie so früh wie möglich von der Werbung angesprochen. Um die jungen Menschen auch zu erreichen, orientiert sie sich an deren Bedürfnissen, spricht deren Sprache.
Im Allgemeinen ist nichts dagegen einzuwenden, dass Kinder und Jugendliche Geld haben und es auch ausgeben. Im Gegenteil, nur so können sie den Umgang damit, seinen Wert schätzen lernen.
Als „Konsumenten von morgen“ umworben , erliegen Kinder und Jugendliche allerdings nicht selten der Versuchung. Sie kaufen Überflüssiges oder zu Teures. Etwas, das weit über ihren finanziellen Möglichkeiten liegt. Womöglich lassen sie sich zu einem Ratenkauf überreden, der Folgen hätte. Um Minderjährige vor diesen zu schützen, gibt es gesetzliche Vorschriften, die in dem Begriff der „Geschäftsfähigkeit“ zum Ausdruck kommen.
Geschäftsfähigkeit - was bedeutet das?
Um Minderjährige davor zu bewahren, für sie nachteilige Geschäfte einzugehen und die daraus entstehenden Folgen tragen zu müssen, gibt es gesetzliche Vorschriften, die sie davor schützen sollen.
So sind Kinder und Jugendliche
- bis zum vollendeten siebten Lebensjahr geschäftsunfähig. Das heißt, von ihnen eingegangene Verpflichtungen sind nichtig. Zum Beispiel nimmt Ihr Sechsjähriger Geld aus Ihrem Geldbeutel. Er kauft damit beim nächsten Kiosk einen Schlüsselanhänger. Sie sind mit diesem Kauf nicht einverstanden. Dann haben Sie das Recht, den Gegenstand zurückzugeben und Ihr Geld zurückzuverlangen.
- vom siebten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, dass bestimmte, von ihnen abgeschlossene Rechtsgeschäfte gültig sind. So können altersübliche, geringfügige Geschäfte ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden, wenn sie mit dem Taschengeld bezahlt werden. Zum Beispiel der Kauf einer CD, einer Zeitschrift, eines Buches. Andere Rechtsgeschäfte allerdings bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Nämlich die, die für den beschränkt geschäftsfähigen jungen Menschen rechtlich nicht vorteilhaft sind. Ihr Kind kauft sich zum Beispiel ein für seine finanziellen Möglichkeiten viel zu teures Fernsehgerät. Sie sind mit dem Kauf nicht einverstanden. Dann haben Sie das Recht, den Kauf rückgängig zu machen. Sie bekommen das Geld zurück. Oder Sie können den Kauf nachträglich genehmigen. Das würde im Übrigen auch zum Beispiel für eine durch Ihr Kind abgeschlossene Ratenvereinbarung gelten.
- ab der Volljährigkeit voll geschäftsfähig. Das bedeutet, dass Ihr volljähriges Kind eigenständig Verträge jeder Art abschließen kann. Für die sich daraus ergebenden Folgen ist es aber auch voll verantwortlich.
Verträge mit Minderjährigen - wann ist Zustimmung nötig?
Alkohol und Zigaretten
Beide Drogen dürfen nicht an Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden. An diesem gesetzlichen Verbot ändert auch eine mögliche Zustimmung der Eltern nichts!
Minderjährige über 16 Jahren dürfen leichte Alkoholika wie Bier und Wein erwerben.
Hochprozentiges, zum Beispiel Schnaps, darf nur an Volljährige verkauft werden.
Hält sich eine Verkäuferin oder ein Verkäufer nicht an diese gesetzlichen Vorschriften, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen ein Bußgeld zahlen.
Handys
Handys mit Kartenvertrag können von minderjährigen Jugendlichen nicht erworben werden, es sei denn, ihr gesetzlicher Vertreter schließt den Vertrag ab.
Der Verkauf eines Prepaid-Handys an Minderjährige ab 16 Jahren ist zwar möglich. Er ist rechtlich über den so genannten Taschengeldparagr aphen abgesichert. Manche Handys sind allerdings sehr teuer, sodass deren Erwerb nicht mehr mit dem Taschengeld bezahlt werden kann.
Wenn Sie mit einem diesbezüglichen Einkauf Ihres nur beschränkt geschäftsfähigen Kindes nicht einverstanden sind, kann das Handy zurückgegeben werden. Das Geld bekommen Sie wieder.
Ausbildungs- und Arbeitsverträge
Dem Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag eines Minderjährigen muss dessen gesetzlicher Vertreter zustimmen.
Ohne Unterschrift oder Erlaubnis kann ein Minderjähriger dagegen seinen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag kündigen.
Kontoeröffnung
Für die Kontoeröffnung von Schülerinnen, Schülern oder Auszubildenden sowie für jugendtypische Bankgeschäfte ist in der Regel die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nötig.
Sie dürfen
°sich dann möglichen Lohn auf ihr Konto überweisen lassen,
°selbstständig Barbeträge abheben.
Jugendliche, die einen gültigen Arbeitsvertrag haben, können ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ein Konto eröffnen.
Kredite können nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts aufgenommen werden. Außerdem sind die Banken verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Konten Minderjähriger nur auf Guthabenbasis geführt werden.
Kauf eines Tieres
Minderjährige dürfen bis zu ihrem 14. Lebensjahr nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ein Tier kaufen.
Den Kauf eines warmblütigen Tieres dürfen Minderjährige ab dem 16. Lebensjahr nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vornehmen.
Im Übrigen gilt beim Kauf von Tieren das Tierschutzgesetz."
FAZIT:
Solange wie Du dem Abo-Vertrag nicht zustimmst, ist er schwebend unwirksam. Das heißt, Du musst nur gegenüber dem Internetdienst erklären, dass Du dem Vertrag eben NICHT zustimmst. Dadurch wird der Vertrag engültig nichtig und die 123 € musst Du selbstverständlich nicht zahlen. Wenn man sich die entsprechende Seite mal genauer anschauen würde, würde man bestimmt auch noch auf andere Ungereimtheiten stossen. ABer das alles ist uninteresant, da eben Dein Sohn noch nicht 18 Jahre alt ist.
Entschuldige, dass ich so ausführlich geantwortet habe und einen so langen Exkurs in die Problematik der Geschäftsfähigkeit hier gemacht habe. Vielleicht hilft es anderen, genauer zu verstehen, wie die rechtliche Lage tatsächlich ausschaut.
Hallo Gast!
Wenn es sich um ein Handy-Abo a la Jamba handelt, dass Minderjährigen untergejubelt wird, so ist diese Forderung rechtswidrig.
Ging durch die Presse und die Blogosphäre. Suche nach "Jamba Spreeblick illegal".
Viel Erfolg, Tadeusz