Minderjähriger petition unterschreiben

Das Einreichen von Petitionen ist das Recht jeder natürlichen und jeder juristischen Person in Deutschland. So wird es gemäß den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses unter Berücksichtigung der Geschäftsordnung und des Grundgesetzes im 3. Punkt Abs. 1 erklärt. siehe hier: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a02/grundsaetze/verfahrensgrundsaetze.html Damit ist das Mitzeichnen von Petitionen oder sog. E-Petitionen auch durch Minderjährige erlaubt, da eine natürliche Person mit der Geburt entsteht und so gesehen dann bereits Petitionsrecht hat. Selbst eine deutsche Staatsbürgerschaft wäre nicht von Nöten. Genauso behandelt wird das Einreichen eigener Einzelpetitionen, die ebenfalls von einer natürlichen Person, unabhängig vom Alter, eingereicht werden kann. In den jeweiligen Landesparlamenten bzw. Petitionsausschüssen der Landesparlamente wird das selbige Recht auch eingeräumt. Ähnlich ist es bei den kommunalen Parlamenten wie Kreistag oder Stadtrat. Im Gegensatz zu einer Petition dürften Volksbegehren erst mit Erreichen des aktiven Wahlrechts unterschrieben, mitgezeichnet oder bei Volksabstimmungen teilgenommen werden.

4 Antworten zur Frage

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Darf ein Minderjähriger eine Petition unterschreiben?

Das ist in Artikel 17 des Grundgesetzes festgehalten, gehört somit zum Grundrecht eines jeden Bürgers.
Hab den Artikel gelesen und nichts von einem Mindestalter gesehen.
Ja, Grundrechte gelten auch für Minderjährige. Ich habe ja auch geschrieben "jeder Bürger
Unterschreiben kann er/es aber ob es zählt ist die Frage.Geschäftsfähig ab volljährigkeit.wobei ich neulich gesehen habe das Kinder ab 14 vermindert geschäftstüchtig sind.
Naja bei einer Petition wird ja eigentlich kein Vertrag geschlossen oder?
Unter 18 Jährige dürfen nur keine Verträge schließen.
Also würde ich schon sagen das Minderjährige das dürfen. In vielen Petitionen steht ja auch kein Alter dran also gilt jede Unterschrift.