Mietkündigung vermieter

Habe meinen Mietern per 01.05.2008 schriftlich per Einschreiben gekündigt zwecks Eigenbedarf. Habe darin um schriftliche Rückbestätigung der Kündigung gebeten, aber nie etwas erhalten. Jedoch 1 Woche später die telefonische Bitte, die Kündigung schriftlich zurückzunehmen. Da unterdessen der Eigenbedarf nicht mehr gegeben war habe ich dem zugestimmt und die Kündigung schriftlich zurückgenommen. Können meine Mieter nun dennoch zu dem anfänglich gekündigten Termin ausziehen? und

2 Antworten zur Frage

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Mietkündigung durch Vermieter

Einer Aufhebung eines Vertrages kann nur auf die Art widersprochen werden wie sie ausgesprochen wurde.
Das können sie allerdings, wenn Du die Zurücknahme nicht auch per Einschreiben gemacht hast. Vielleicht kannst Du ihnen die Zurücknahme nochmals persönlich, oder per Einschreiben schicken, dann müßten sie nämlich ihrerseits die Wohnung fristgerecht kündigen, wenn sie unbedingt ausziehen wollen.
Kann ja auch sein das sie dadurch Auslagen hatten und schon was verkauften. Du schreibst leider nichts inwieweit Du dafür aufkommst.Per Einschreiben kündigen und am Telefon rckgängig geht nicht. Letztlich zählt hier die schriftliche Kündigung.
Wäre umgekehrt beim Mietverag auch.Auch da zählen dann nur schriftliche Änderungen. Wobei Eigenbedarf auch an Bedingungen gebunden sind. Ob die gegeben waren?