Mietkaution verrechnen

Ist der Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet die alte Mietkaution mit der neuen Fälligen Mietkaution zu verrechnen? Ich Frage, weil wir innerhalb des gleichen mietanbieters in eine neue Wohnung ziehen und nicht warten wollen, bis wir die alte Kaution zurückkriegen bzw.

4 Antworten zur Frage

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Mietkaution verrechnen?

Denn solange müssten wir ja 2 Kautionen hinterlegen
Die Kaution ist auch dafür gut eventuelle Mietschulden abzugleichen oder auch um von Euch verursachte Beschädigungen in der alten Wohnung zu beheben.
Ich nehme an er will erst mal die alte Wohnung begutachten um zu sehen ob Renovierungsarbeiten zu Euren Lasten gehen und das dann von der Kaution abziehen.
Ich bin mir über die Dauer nicht sicher, aber ich meine mich zu erinnern das der Vermieter bis zu 6 Monate Zeit hat um die die Kaution oder anteilige Kaution auszuzahlen.
Aber um Deine Frage genau zu beantworten.
Nein, er muss gar nichts verrechnen.
Neue Wohnung, neuer Vertrag, neue Kaution.
Eine Wohnung hat mit der anderen nichts zu tun
nein - das ist grundsätzlich erst einmal zu trennen, weil ja 2 Mietverhältnisse betroffen sind -
- ist hinsichtlich des ersten Mietverhältnisses alles geklärt und es gibt
keinen Grund mehr für eine Kaution könnte man den Vermieter insoweit ansprechen und um Umbuchung auf das neue Mietkautionskonto bitten -
eine Verpflichtung besteht aber für den Vermieter insoweit nicht
.nur sprechendenMenschen kann man hefen.
warum fragst du denn deinen Vermieter nicht direkt, ob ihr das verrechnen könnt? Bzw. du den ev. höheren Betrag aufstockst?
Sicher ist er kulant genug, das so zu behandeln.
Aber - man muss mit ihm REDEN, sonst weiß er es ja nicht.
Normalerweise allerdings hat das eine mit dem anderen nichts zu tun - sondern ist ein neuer Vertrag mit neuen Regeln.
Und - er kann sich 1/2 Jahr Zeit lassen, dir die alte Kaution zurückzuzahlen - abz. der ev. Schadensregulierung oder Reparaturen.