Mietkaution rückzahlung

Ich möchte in diesem Frühjahr umziehen. Für meine aktuelle Wohnung musste ich natürlich eine Mietkaution hinterlegen. Kann mir jemand sagen, an welche Bedingungen die Rückzahlung der Kaution gebunden ist? Ich habe natürlich einen Mietvertrag, in dem gibt es auch einen Abschnitt zur Kaution und deren Rückzahlung, dieser ist jedoch sehr "Allgemein". Konkret geht es mir zum Beispiel im folgenden Punkt: In meiner Wohnung war beim Einzug ein neuer und hochwertiger Teppich verlegt. Der Teppich ist von der Farbe her sehr hell. Nun habe ich knapp 5 Jahre in der Wohnung gelebt, dementsprechend ist der Teppich nicht mehr sooo toll wie er am Anfang war. Kann der Vermieter aus diesem Grund die Kaution einbehalten?

7 Antworten zur Frage

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Mietkaution Rückzahlung

Der Vermieter muss die Kaution zurückgeben, sofern kein Sicherungsbedürfnis bei ihm mehr besteht. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wohnung in einwandfreiem vertragsgemäßem Zustand an den Vermieter zurückgegeben wurde und keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Mieter mehr bestehen. In der Praxis ist allen Mietern unbedingt zu empfehlen, sich in einem Übergabeprotokoll bestätigen zu lassen, dass die Wohnung in einwandfreien vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben wurde und keine offenen Forderungen mehr bestehen -
Rückzahlung der Mieterkaution
- Gebrauchsspuren infolge sachgemäßer Nutzung müssen vom Vermieter hingenommen werden -
Vor allem Teppiche, Parkett und Laminatböden werden im Laufe der Jahre stark abgenutzt. Auch Einbauküchen und Bäder verlieren ihren Glanz. Für normale Gebrauchsspuren muss der Mieter nicht aufkommen. Der Vermieter darf keinen Schadensersatz verlangen oder die Kaution einbehalten, wenn der Teppichboden nach Jahren abgewetzt ist oder die Herdplatten kleine Kratzer aufweisen -
Die Abnutzung zahlt der Vermieter - Immobilien - Wirtschaft - Tagesspiegel
Nein , Bedingung für die Rückzahlung der Kaution ist das Bezahlen aller Miete bis zur Kündigung. Wenn Du natürlich aus der Wohnung ein Abfallloch gemacht hast, dann kann es ggf. sein , dass man da die Kaution gegenrechnen darf. Weis ich aber nicht genau.
Du mußt schauen was in deinem Mietvertrag steht. Wenn von dem Teppich dort nichts steht kann der Vermieter dir die Abnutzung auch nicht in Rechnung stellen. Eigentlich übergibt man eine Wohnung immer "Besenrein" wenn man nicht etwas anderes mit Vermieter oder Nachmieter vereinbart hat.
So manche Vermieter versuchen natürlich Gründe zu finden die Kaution einzubehalten. Die finden immer irgendwas. Oft sind die da aber rechtlich nicht auf der sicheren Seite.
Du hast Anspruch auf die Rückzahlung deiner Kaution.
Ja - kann er.
Wir reden aber hier nicht von "einbehalten" sondern von zurückhalten.
Außerdem sind nach 5 Jahren ohnehin Verbrauchs-Gebrauchsspuren unabdingbar.
Ich kann nicht 5 Jahre wie ein Wellensittich nur rumfliegen - logisch, dass der Teppich irgendwann oppe ist.
Mach FOTOS
glaub mir!
BILDER sagen mehr als Worte. WICHTIG
Aus persönlicher Erfahrung kann ich immer nur wieder dazu raten, dass man sich für solche Fälle professionelle Hilfe holt.
Es gibt ja, je nach Wohnort, z. B. eine relativ schnelle Erreichbarkeit von "Mieterbünden" oder dergleichen.
Von einem guten Freund weiß ich, dass er bei so einem Bund einen relativ geringen Jahresbeitrag gezahlt hat und somit von denen eine sehr gute Hilfestellung bekommen hat.
In bestimmten Fällen sind "Klauseln" oder "AGBs", die von Vermietern in den Verträgen abgebildet werden entweder sehr fragwürdig bzw. "unangemessen" oder gar komplett unwirksam.
Du mußt auch darauf achten, daß Du Deine Kaution verzinst zurückbekommst.
Mietkaution - Wie muss der Vermieter sie anlegen? - Finanztip
Ich würde behaupten, dass die normale Abnutzung von Teppichböden während der Mietzeit kein Grund zur Einbehaltung der Kaution ist. Das ein Teppich nach 5 Jahren nicht mehr wie neu aussieht ist ganz normal. Siehe: Mietkautionsrückzahlung - Anspruch, Fristen und Durchsetzung
Bei mir hat mal ein neuer Vermieter mein Badezimmer begutachtet. Das hatte zwar nichts mit Kaution zu tun aber fand ich interessant. Der beschwerte sich darüber, dass das Bad nicht mehr so toll aussieht. Das ist Baujahr 1963, die Fliesen sind noch original. Außer Durchlauferhitzer und mal ein neuer Spülkasten ist da auch nix gekommen. Wie soll so n Bad denn auch nach 50 Jahren aussehen?

Ab wann hat man Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution?

Es gibt dazu ein Urteil vom Kammergericht:
"Kammergericht, Urteil vom 21.08.2003, Aktenzeichen 12 U 10/02
Zur Rückgabe der Sicherheit nach beendetem Mietverhältnis ist der Vermieter dann verpflichtet, wenn überhaupt keine Ansprüche gegenüber dem Mieter bestehen. Soweit Ansprüche bestehen aufgrund rückständiger Mieten und/oder auszuführender Reparaturarbeiten, kann der Vermieter die Sicherheit zunächst zurückbehalten um zu prüfen, ob und in welchem Umfang er Ansprüche hat. Der Prüfungsraum beträgt bis zu sechs Monate. Ggf. kann er dann mit Ansprüchen gegenüber der Sicherheit die Aufrechnung erklären"
Der Vermieter kann einen Teil der Kaution einbehalten, sofern noch Nebenkostenabrechnung ausstehen. Das muss dann allerdings in einem angemessenen Verhältnis stehen, siehe http://mieterverein-muenchen.de/mietrecht/Mietrechtsfragen/kautioneinbehaltung.htm
Es stimmt, das man mit dem Vermieter die wohnung begeht und er die Mängel/kleine Korrekturen auf einem Protokoll aufschreibt und beide Parteien gegenzeichnen. Dann gibt es noch die Endabnahme bei dem müssen die Mängel dann ausgeglichen sein, ansonsten behält der Vermieter einen Teil der Kaution ein! Es ist nicht richtig,das der Vermieter die Kaution sofort freigeben muß, er hat dafür ein Jahr zeit. Das hängt mit der Jahresendabrechnung zusammen, das Geld dient dem Vermieter in dem Falle als Sicherheit