Mietfertrag nach totalem wohnungsbrand ungültig

Also meiner Meinung nach bleibt der Vertrag zwar bestehen, der Vermieter wäre aber nicht mehr in der Lage, seinen Teil des Vertrages zu erfüllen . Hierzu BGB § 535 Absatz 1: Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zu vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. BGB - Bürgerliches Gesetzbuch Allerdings wird der Mieter in diesem Fall höchstwahrscheinlich ein außerordentliches Kündigungsrecht gemäß BGB § 543 Absatz 1 und Absatz 2 sowie BGB § 569 Absatz 1 eingeräumt werden: BGB § 543 Absatz 1 Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. BGB § 543 Absatz 2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn 1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird, BGB § 569 Absatz 1 Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs.1 liegt für den Mieter auch vor, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. Ob der Richter die ausgebrannte Wohnung aber auch aus außerordentlichen Kündigungsgrund anerkennt ist wieder eine andere Sache - bisher ist mir kein Urteil in der Richtung bekannt. Ansonsten wäre der Mieter aber auf jeden Fall zur 100%igen Mietminderung berechtigt, solange die Wohnung nicht bewohnbar ist. Alles natürlich vorausgesetzt, der Mieter hat die Wohnung nicht absichtlich angezündet um z. B. auf diese Art ohne Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag raus zu kommen. . Insofern keine grobe Fahrlässigkeit durch den Mieter vorliegt, sollte die Versicherung des Vermieters für die Schäden und eventuell auch für eine Ersatzunterkunft des Mieters aufkommen. Automatisch aufgelöst ist der Mietvertrag jedenfalls meiner Meinung nach nicht - ob das außerordentliche Kündigungsrecht besteht wäre Entscheidung des jeweiligen Richters.

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Würde ein Mietfertrag nach einem totalem Wohnungsbrand sofort ungültig?

Meines Wissens kann ein Vertrag über ein Objekt keinen Bestand haben wenn es das Objekt nicht mehr gibt.
Ich stimme annlouis zu.
Was aber hinterher passiert: Frage von Schadensersatz. Wer hat den Brand verschuldet? Auch Versicherungen wollen sich am Verursacher schadlos halten, wenn einer ausfindig gemacht wird.


frage
Können Kühe schwimmen?

- auch "Forbidden". .bei mir auch. meint der ich stell die frage nochmal xD


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Wie nennt man es wenn eine Firma eine Insolvenz vortäuscht, bzw. einleitet

- wird, STGB Natürlich kommt eine Straftat wegen Betrug infrage, neben unterschlagung Insolvenzbetrug. Betrug! Schlingel -