Mieterrechte während schwangerschaft

Mietrecht und Schwangerschaft haben nichts miteinander zu tun. Höchstens, wenn Nebenkosten pro Kopf umgelegt werden. Ob das rechtens ist, kann Dir der Mieterverein sagen.Die verlangen einen kleinen Obulus für die Mitgliedschaft, kennen sich aber bestens aus. Eine Kündigung aufgrund Familienzuwachs ist unzulässig - wenn Du das meinst.

5 Antworten zur Frage

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Mieterrechte während der Schwangerschaft

das gleiche recht wie nicht schwangere auch
Schwangerschaft ist keine Krankheit, warum geänderte Mietrechte?
Halo, schönen wollte Dich eh gerade fragen, ob das mit der Tanne auch noch um 16:30 geht?::-))
Peter
Ach, das lese ich ja eben erst, hast auch an "Schwangere" vermietet
mieterpflichten uebrigens auch! diselben wie nichtschwanger. schwangerschaft ist keine krankheit
Schließlich hast du doch beides freiwillig gemacht: den Mietvertrag abgeschlossen, und ein Kind gezeugt. Wenn dir nun gekündigt werden soll, dann gibts ja auch nen Grund dafür, und das Recht des Vermieters hat nun nix mit deinem Bauch zu tun.