Mich e mail arbeitslos melden persönlich geschehen

Die persönliche Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Leistungen. http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosengeld/Arbeitslosmeldung/index.htm

18 Antworten zur Frage

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Kann ich mich auch per E-Mail arbeitslos melden oder muss das persönlich geschehen?

Die persönliche Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Leistungen." - Wow
oder besser: "Sie muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.
Und wenn keine Leistungen benötigt werden?
Wenn Du bereits einen neuen Vertrag hast, musst Du Dich auch nicht arbeitslos melden.
Wer keine Leistungen vom Arbeitsamt bezieht, wird nicht als Arbeitslos geführt.
Das geht auch übers Internet. Du musst dich bei der jobbörse anmelden und einen Account anlegen,
und zwar sofort - sonst fehlen dir Tage.
Die Anmeldung im jobportal gilt als offizieller Stichtag da du die Formulare online ausfüllst die sonst als Antrag gelten. Du bekommst dann sowieso einen Gesprächstermin.
Die folgende Information sieht nach persönlicher Vorsprache aus.
.
Informationen.
Möchten Sie sich bei uns arbeitslos oder arbeitssuchend melden, benötigen wir einige Unterlagen von Ihnen.
Wir haben diese hier für Sie aufgelistet.
Bitte bringen Sie Ihre Unterlagen - möglichst vollständig - bei Ihrem Besuch mit.
Sie erleichtern uns damit die Bearbeitung Ihres Anliegens - und Ihnen längere Wartezeiten.
!
mehr zu lesen hier:http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rds/dresden/Agentur/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI526201
Persönliche Arbeitslosmeldung
Leistungen können Sie nur erhalten, wenn Sie der zuständigen Agentur für Arbeit Ihre Arbeitslosigkeit persönlich gemeldet haben. Damit gilt gleichzeitig die Leistung als beantragt.
Es ist daher wichtig, dass Sie Ihre zuständige Agentur für Arbeit spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit zur Arbeitslosmeldung aufsuchen. Halten Sie bitte den Personalausweis oder ersatzweise den Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung zur Identitätsprüfung bereit. Ebenfalls bereithalten sollten Sie Ihre Rentenversicherungsnummer und - falls bereits vorhanden - das Kündigungsschreiben bzw. den befristeten Arbeitsvertrag-
Persönliche Arbeitslosmeldung - www.arbeitsagentur.de
Das kannst Du. Leistungen kriegst Du aber nur bei persönlicher Meldung.
Gut,. Ausbildung ohne Übernahme beendet. Kann aber ab Juni wieder arbeiten. Daher benötige ich keine Leistungen.
Nein, den Vertrag bekomme ich erst Ende Mai zugeschickt.
Gute Frage. Dachte, das müssen die Wissen. Protokollieren etc.
du kannst aber bis Mai ALG beziehen, wenn du dich meldest - warum verschenken?
Nein, das muss nicht sein. Kann bei meinen Eltern unterkommen. Das ist für mich/uns okay.
Mach was draus, das kann ein hübscher Ulaub werden. Viel Spaß
Wenn dir Leistungen zustehen, dann solltest du dich arbeitslos melden - beispielsweise damit deine Krankenversicherung übernommen wird. Ansonsten ist das nicht notwendig.
richtig, ein wichtiger Punkt - sorge dafür, dass du lückenlos krankenversichert bist.