Mich chef krankenstand fristlos kündigen

ich war das erste mal nach 8 monaten für 6 tage krank geschrieben! als ich wieder in die arbeit kam,um meine arbeit aufzunehmen,erhielt ich eine fristlose kündigung! der grund: ich wollte in einem bestimmten zeitraum frei haben und weil ich es nicht bekam,fühlte ich mich gemoppt! ich konnte nicht mehr schlafen,hatte kopfweh und magenprobleme! das macht er nur bei mir! andere mitarbeiter bekommen sofort frei wenn sie es wollen! nur ich bin immer die mein freund hat in dem gleichen hotel gearbeitet und hat aus dem gleichen grund gekündigt seit dem er weg ist,lässt mein chef seine launen an mir aus! was kann ich tun?

5 Antworten zur Frage

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Darf mich mein chef im krankenstand fristlos kündigen?

Zum Arbeitsgericht und klagen da haste gute Chancen.
Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren.
da kannste nichts machen,chefs haben immer zwei seiten,eine freundliche und eine fiese,da musst du durch oder kündigst selber,und wenn du einen neuen job hast kannst du sagen,auf wiedersehen du *?
Im geschilderten Fall ist eine fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt. Du kannst Widerspruch einlegen. Du kannst, da dir gekündigt worden ist und nachweislich das auf Mobbing zurückzuführen ist, beim Arbeitsgericht klagen. Ob sich darauf ein gesundes Arbeitsverhältnis aufbaut, wenn du nun auch Recht bekommst, wage ich zu bezweifeln. Und irgendetwas wird man dir in den Weg legen, wird einen Grund finden, dich loszuwerden. Traurig, aber so sieht die Realität in vielen Betrieben aus.
nein das darf er nicht
du kannst dagegen angehen, aber er wird dir dann sicherlich eine fristgerechte kündigung geben.
Fristlose Kündigung geht nur unter diversen Umständen!
Ansonsten eben nicht und KLAGE erheben.
Bedenke aber dass du eine Frist vor dem Arbeitsgericht hast in der Klage erhoben werden muss.
Die Frage ist dann halt ob du dann weiter bei so einen Saftladen arbeiten möchtest?
Eine fristlose Kündigung muss der Chef begründen. Gegen die Begründung kannst du vor dem Arbeutsgericht klagen. Eine Krankmeldung ist kein zulässiger Kündigungsgrund.
Vor einer fristlosen Kündigung verlangt das Arbeitsrecht erst mal eine Abmahnung. Wurde die nicht ausgesprochen, hast du gute Chancen, einen Rechtsstreit zu gewinnen. Wenn du sicher auftreten kannst, benötigst du in der 1. Instanz nicht einmal einen Anwalt dafür.
Meist gehen solche Verfahren mit einer Abfindung aus, weil das Arbeitsverhältnis unter diesen Umständen nicht mehr vernünftig aufrecht zu erhalten sei.