Mensch recht eigene meinung kein falsche fakten präsentieren

Diese Erkenntnis formulierte Bernard Mannes Baruch , amerikanischer Politiker. Akzeptiert ihr diese Aussage? Und wie wäre sie dann mit der Pressefreiheit in Einklang zu bringen?

9 Antworten zur Frage

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Jeder Mensch hat das Recht auf seine eigene Meinung, aber kein Mensch hat das Recht, falsche Fakten zu präsentieren.

Man denke hier an die drei Siebe von Sokrates:
Zum weisen Sokrates kam einer gelaufen und sagte: "Höre Sokrates, das muss ich Dir erzählen!"
"Halte ein!" - unterbrach ihn der Weise, "hast Du das, was Du mir sagen willst, durch die drei Siebe gesiebt?"
"Drei Siebe?", frage der andere voller Verwunderung.
"Ja guter Freund! Las sehen, ob das, was Du mir sagen willst, durch die drei Siebe hindurchgeht: Das erste ist die Wahrheit. Hast Du alles, was Du mir erzählen willst, geprüft, ob es wahr ist?
"Nein, ich hörte es erzählen und."
"So, so! Aber sicher hast Du es im zweiten Sieb geprüft. Es ist das Sieb der Güte. Ist das, was Du mir erzählen willst gut?"
Zögernd sagte der andere: "Nein, im Gegenteil."
"Hm.", unterbracht ihn der Weise, "so las uns auch das dritte Sieb noch anwenden. Ist es notwendig, dass Du mir das erzählst?"
"Notwendig nun gerade nicht."
"Also" sagte lächelnd der Weise, "wenn es weder wahr noch gut noch notwendig ist, so las es begraben sein und belaste Dich und mich nicht damit."
Was falsch ist, sollte schlicht nicht abgedruckt werden, das stellt keine Einschränkung der Pressefreiheit dar.
Every man has a right to his opinion,
but no man has a right to be wrong in his facts.
Bestehende Fakten fehlerhaft zu interpretieren, muß nicht zwangsläufig mit der Absicht erfolgen andere zu täuschen. Es können auch einfach Denkfehler sein.
Fakten zu verschweigen ist da viel heimtückischer.
Aber selbst Fakten sprechen nicht immer eine eindeutige Sprache und das muß man akzeptieren.
Man sollte sich aber hüten, die Meinungen anderer einfach zu übernehmen und voreilig zu schreien, dass man jemanden kreuzigen möge. Das Instrument dazu ist der eigene Verstand.
Die Pressefreiheit ist, wie die Meinungsfreiheit, ein Recht, Sachverhalte nach eigenem Gutdünken darzustellen. Dass dabei tendenziell die eigene Meinung einfließt, ist doch einleuchtend. Nur bei den strengen Regelungen, die bei einer Meldung zu beachten sind, bleibt diese außen vor.
Also nein. Die Pressefreiheit wird nicht berührt, soweit nicht eine bewußt Täuschung beabsichtigt ist. Gleichwohl ist das Zitat nicht Realitätstauglich, denn nur wer alle Fakten kennt, entgeht der Spekulation. Das aber ist äußerst selten der Fall.
Lieber Udo, ja, ich akzeptiere diese Aussage, denn sie umfaßt für mich folgende Begriffe: Grundrecht auf Meinungsfreiheit , Ethik & Moral. Damit verbunden auch die Verwerflichkeit der Irreführung & Manipulation durch gezielte Falschinformation.
Mit der Pressefreiheit ist sie nur bedingt in Einklang zu bringen, denn sie stellt ja eigentlich eine geschickte "indirekte" Kritik genau dieser dar.
GlG in die Landeshauptstadt,
Anja
Diese Aussage sollte allgemeingültig sein.
Selbstverständlich sollte sie auch und ganz besonders für die Presse gelten.
Nun gibt es ja in der Tat auch gewisse publizistische Grundsätze, denen die Verleger und Journalisten zugestimmt haben, siehe Pressekodex – Wikipedia
Hiernach sind Nachrichten und Informationen vor der Veröffentlichung auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu prüfen. Der Sinn darf durch Bearbeitung, Überschriften oder Bildbeschriftungen weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.
Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich richtig zu stellen.
Weiterhin gefordert wird eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Werbung,
Die Praxis sieht nun, wie wir wissen und fast täglich spüren, etwas anders aus.
Nun könnte man diskutieren, warum der Kodex nicht über den Charakter einer freiwilligen Selbstverpflichtung hinaus geht.
Tja, aber da beißt sich die Maus wohl in den Schwanz, denn dies wiederum würde ja eine gravierende Einschränkung der Pressefreiheit bedeuten.
Fakten können nicht falsch sein - dann sind es keine Fakten. Übel ist allerdings das Vorspiegeln von Unwahrheiten - oder Unwichtigkeiten - als Fakten. Da sind bestimmte Blätter und Fernshsender bekannt dafür.
Wohl eine doofe Übersetzung.
Entweder sind es Fakten, oder es ist falsch.
Presse-Erzeugnisse werden nicht verkauft, um Fakten kund zu tun, sondern um Gewinn zu machen.
Täglich, wöchentlich oder monatlich müssen so viele Seiten gefüllt werden, sonst springen die Werbe-Kunden ab. Und von denen stammt der grösste Anteil des Gewinnes.
Und was hat die Erkenntnis nun mit der Pressefreiheit zu tun?
Das war ja meine Frage.
Die Presse ist nicht frei, sondern wird in einigen Ländern eingesperrt, in anderen erschossen oder entlassen, wenn es den Anzeigenkunden widerspricht.
Doch, der Mensch hat weitgehend das Recht zu lügen, wann er es für angebracht hält und dazu zählt natürlich auch die falsche Darstellung von erwiesenen Fakten. Wäre das strafbar, gäbe es keine Börsen- und Bankenprobleme. Ausnahmen sind der Eid, wo die Lüge unter Strafe steht und die Kindheit, wo sie unter Strafe stehen sollte, weil es dann erst gar keine Börsenprobleme gäbe


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