Mensch erschossen wird täter ist

wie lange dauert es bis hier in Deutschland ein Verfahren eröffnet wird? Wovon ist das abhängig?

8 Antworten zur Frage

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Wenn ein Mensch erschossen wird und und der Täter bekannt ist.

Die Sache ist jetzt über neun Monate her, alle Zeugen sind längst gehört worden und die zuständigen Stellen "überlegen" noch immer ob es gegen den Täter überhaupt eine Verhandlung geben soll. Kann es sein das man Gras über darüber wachsen lassen möchte?
Auf die näheren Umstände denke ich mal und wie beschäftigt die Gerichte sind.
Sind die Ermittlungen abgeschlossen, reicht die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift zusammen mit den Akten beim Gericht ein und stellt den Antrag, das Hauptverfahren zu eröffnen. Der Angeklagte wird vom Gericht schriftlich darüber informiert und kann innerhalb einer vom Gericht festgelegten Frist Stellung dazu beziehen und Beweisanträge stellen. Dann erst wird das Hauptverfahren eröffnet. Das dürfte sich also einige Wochen hinziehen.
Er ist bekannt!
Jetzt wir untersucht ,warum ,wieso , weshalb oder doch ein Anderer.
Das kann dauern.
Bis es zur Hauptanklage kommt.
.na wenn's ein Einheimischer war, dann geht es schnell.
schon allein wegen der zeitlichen Begrenzung der U-Haft werden
Staatsanwaltschaft und Gericht bemüht sein, die Hauptverhandlung
spätesten 6 Monate nach der Tat anzuberaumen -
- Zuvor findet ja das Ermittlungsverfahren statt, dann muß der Staatsanwalt
seine Anklage erheben und bei Gericht beantragen, das Hauptverhandlungstermin bestimmt wird - Hierüber wird das Gericht dann
innerhalb angemessener Zeit entscheiden und falls es Eröffnung des Hauptverfahrens befürwortet so terminieren, wie es die Belastung des
Gerichts zuläßt
bis 2 Jahre
erschwerend z.B. : Auslastung der Gerichte, Wohnsitz des TV im Ausland
es kann sein, das Schuldausschlußgründe greifen
oder :
§ 205 StPO - dejure.org