Mehrwertsteuer berechnen händler endkunden

Hallo, meine Frage zur mwst ist einfach wenn ich Händler bin und Kaufe wahre vom Grosshändler wie berschne ich Die dem Endkunden weiter wenn der Grosshändler mir Diese Berechnet hat? Rechne ich auf den Artikel meinen gewinn plus 16% mwst auf den Artikel? Weil dann währe diese ja zwei mal berechnet oder wie geht das?

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Mehrwertsteuer berechnen vom Händler zu Händler zum Endkunden

Die Mehrwertsteuer heißt auch Vorsteuer.
Die Ware die du bei dem Großhändler kaufst wird von dem Großhändler als Mehrwertsteuer berechnet.
Du berechnest den Nettopreis ACHTUNG diebezahlte MwSt. wandelt sich für dich ab hier in die Vorsteuer=Preis Großhändler - MwSt/Vorsteuer + Gewinnaufschlag) mit derzeit 16% MwSt. in Rechnung stellen.
Da du die Vorsteuer bezahlt hast und die Mehrwertsteuer abführen musst, der Zwischenhändler aber Steuerneutral arbeiten darf, kannst du die bezahlte Vorsteuer mit der eingenommenen Mehrwertsteuer verrechnen und den Differenzbetrag musst du dem Finanzamt abführen.
Rechenbeispiel:
Gerät Großhandelsnettopreis €100
Großhandelsbruttopreis €100 + €16 = €116
Der Händler zieht jetzt wieder €16 ab und schlägt seine Gewinnmarge auf die €100
Neuer Nettopreis für das Gerät €110
Neuer Bruttopreis €110 * 1,16 = €127,6
Du hast also €17,6 MwSteuer eingenommen und €10 Vorsteuer ausgegeben.
Daraus ergibt sich eine abzuführende Steuerdifferenz an das Finanzamt von:
€17,6 - €10 = €7,6
Somit ist die MwSt/Vorsteuer für den Zwischenhändler Kostenneutral und der Kunde zahlt seine MwSt nur auf den Endpreis und bekommt sie nicht mehrfach aufgebrummt.
Ist eigentlich einfach wenn man die Wandlung von MwSt zur Vorsteuer verinnerlicht hat.
Dann will ich mal glück strapazieren.
Mit der Mwst. ist das so.
Gewerbetreibende untereinander, berechnen sich gegenseitig die Mwst. und weisen sie aus.
Am Ende eines bestimmten Abrechnungszeitraums, der hängt vom Unternehmen ab.
Bleiben wir mal einem Monat. Verrechnen Gewerbetreibende die Mwst. die sie erhalten haben mit der Mwst. die sie gezahlt haben
Die Differenz aus den beiden Werten ergibt dann einen Wert der Positiv und Negativ sein kann. Der positive Wert muss ans Finanzamt abgeführt werden, der negative wird vom Finanzamt erstattet.
Beim Geschäft mit Endverbrauchern/Privatleuten schlägst du wie von dir beschrieben, auf deinen vorgestellten Preis die MwSt. drauf.
Das sind dann die Geschäfte an denen der Staat endlich an der MwSt. verdient.
Die Privatperson kann die MwSt beim Finanzamt nicht geltend machen, du musst sie aber ans Finanzamt abführen.
Diese scheinbare Doppelbezahlung ist also richtig, da du beim ersten Geschäft Händler-Händler, eigentlich garkeinen Geldfluss Richtung Staatshaushalt hast. Da wird das Geld ja nur vom einen auf den anderen weitergegeben.
Ragnat